Hannover. Mehr Fans im Stadion und Weihnachtsmärkte sind in Niedersachsen möglich. Die neuen Lockerungen der Landesverordnung gelten schon ab Freitag.

Die Menschen in Niedersachsen können sich auf den Besuch von Weihnachtsmärkten einstellen. Eine entsprechend geänderte Corona-Landesverordnung hat die Landesregierung am Donnerstag auf den Weg gebracht. Sie soll schon am Freitag in Kraft treten, wie die Staatskanzlei in Hannover mitteilte.

Wer etwas essen oder trinken möchte auf einem Herbst- oder Weihnachtsmarkt, muss demnach geimpft, genesen oder getestet sein. Dies gilt den Angaben zufolge auch für die Nutzung von Fahrgeschäften. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind hiervon ausgenommen.

Für die Betreiber von Weihnachtsmärkten gibt es mehrere Möglichkeiten, den Status der Geimpften, Genesen oder Getesteten zu kontrollieren: Das Gelände kann laut Verordnung mit zentralen Ein- und Ausgängen versehen sein. Ebenfalls können Bändchen oder Stempel als Nachweis ausreichen, die sich Besucher an einem Stand abholen. Als dritte Option muss direkt an den Ständen vom Personal kontrolliert werden.

Überwiegend soll keine Maskenpflicht gelten

Sofern einer für mehrere Menschen Getränke oder etwas zu essen kauft, muss jeder von ihnen nachweisen, dass er geimpft, genesen oder getestet ist. Würde die höchste Corona-Warnstufe erreicht werden, wäre die sogenannte 2G-Regelung verpflichtend und ein negativer Test nicht mehr ausreichend.

Die Stände müssen grundsätzlich einen Abstand von mindestens zwei Metern zueinander haben, Ausnahmen sind jedoch möglich. Essen oder Getränke darf nicht in Buden verkauft werden, die zu allen Seiten geschlossen sind. Wer über den Markt schlendert, muss überwiegend keine Maske tragen. Das Personal auf den Märkten muss sich mindestens zweimal pro Woche testen lassen – sofern es nicht vollständig gegen das Coronavirus geimpft oder von einer Covid-19-Erkrankung genesen ist.

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„Zur Minimierung des Infektionsrisikos geben wir mit der 3G-Regel klare Leitplanken vor. Gleichzeitig ermöglichen wir den Kommunen vor Ort, flexible und situationsangepasste Regelungen zu treffen, was beispielsweise die Abstände zwischen den Ständen oder die Frage der Kontrolle der Besucherinnen und Besucher angeht“, erklärte Gesundheitsministerin Daniela Behrens (SPD). Diese Aspekte seien bei einem kleinen Weihnachtsmarkt im ländlichen Raum sicher anders zu bewerten und zu organisieren als bei Märkten in Ballungsräumen mit tausenden Besucherinnen und Besuchern am Tag.

Kritik: Buden können 3G-Nachweise nicht kontrollieren

„Es ist gut, dass die Landesregierung auf die Kritik gehört hat und der erste, völlig unpraktikable Vorschlag vom Tisch ist. Aber auch die neue Version hat noch Schwächen. Wir halten es beispielsweise nicht für notwendig, landesweit 3G vorzuschreiben“, sagte die gesundheitspolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Susanne Schütz. Jede Stadt habe völlig andere Voraussetzungen und setze ein individuelles Konzept um.

Die Grünen begrüßten die Entscheidung grundsätzlich. Allerdings mache es sich die Landesregierung zu einfach, wenn sie alle schwierigen Anforderungen den Kommunen und den Betreibern der Stände überlasse, sagte die gesundheitspolitische Sprecherin Landtagsfraktion, Meta Janssen-Kucz. „Die Option, dass Nachweise für Corona-Impfung, Genesung oder Test im Gedränge direkt an den Ständen kontrolliert werden, erscheint realitätsfern.“

Es dürfen wieder mehr als 25.000 Fans ins Stadion

Gute Nachrichten gab es am Donnerstag nicht nur für Weihnachtsmärkte, sondern auch für Veranstalter und insbesondere Fußballvereine: Wenn nur geimpfte und genesene Menschen Zutritt zu einer Veranstaltung erhalten, gilt von Freitag an nicht länger die Obergrenze von 25.000 Zuschauerinnen und Zuschauern.

Wenn also etwa ein Fußballverein nur gegen das Coronavirus Geimpfte oder von einer Covid-19-Infektion Genese in sein Stadion lässt, dürfen demnach wieder mehr als 25.000 Fans ins Stadion. In Niedersachsen haben etwa die Stadien des VfL Wolfsburg und Hannover 96 entsprechende Größen. Wer jünger als 18 Jahre ist oder sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen kann, darf die Veranstaltung dennoch besuchen.

Eine kleine Änderung gibt es zudem für Menschen, die sich aus medizinischen Gründen oder aufgrund einer Teilnahme an einer klinischen Studie nicht impfen lassen dürfen. Bei der Vorlage eines negativen Testes reicht für sie künftig ein Selbsttest unter Aufsicht aus. Diese Tests können in vielen Apotheken oder Drogeriemärkten gekauft werden.