Osnabrück. Sollte das Gericht den Anträgen stattgeben, bedeutet das nicht, dass die Ausgangsbeschränkungen für alle Bürgerinnen und Bürger hinfällig würden.

Die Anordnung von nächtlichen Ausgangssperren in den Landkreisen und Kommunen beschäftigt die Justiz. Beim Verwaltungsgericht Osnabrück seien bis Donnerstagmorgen vier Eilanträge eingegangen, sagte Gerichtssprecherin Julia Schrader. Ein Antrag beziehe sich auf die Allgemeinverfügung des Landkreises Emsland, drei auf die entsprechende Anordnung der Stadt Osnabrück. Über die Anträge solle noch am Donnerstag entschieden werden. In allen Fällen wollen die Antragssteller die nächtlichen Ausgangsbeschränkungen kippen. „Die Frist zur Stellungnahme läuft bis 14 Uhr“, sagte Schrader. Die Ausgangsbeschränkungen sollen zur Eindämmung der hohen Corona-Infektionszahlen dienen.

Kein Einfluss auf alle Ausgangsbeschränkungen

Sollte das Gericht den Anträgen stattgeben, bedeute das aber nicht, dass damit die Ausgangsbeschränkungen für alle Bürgerinnen und Bürger hinfällig würden, betonte Schrader. Die Entscheidungen bezögen sich immer nur auf die Antragssteller. Außerdem sei die Entscheidung noch nicht sofort rechtskräftig, sondern es gebe noch die Beschwerdemöglichkeit zum Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg.

Wohl keine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts zu Corona-Ausgangssperren vor Ostern

Dem OVG lagen am Donnerstag noch keine Anträge gegen die Ausgangsbeschränkungen vor, sagte dessen Pressesprecher Heiko Leitsch. Es sei zwar wahrscheinlich, dass nach den erstinstanzlichen Entscheidungen der Verwaltungsgerichte auch das OVG angerufen werde. Mit OVG-Entscheidungen vor Ostern sei aber nicht zu rechnen, weil den Parteien auch immer eine angemessene Frist zur Stellungnahme einzuräumen sei.

Lesen Sie auch: