Hannover. So sind Anprobetermine für individuell bestellte Kleidung wie Hochzeitskleider, Anzüge oder Arbeitskleidung auch in Hochinzidenzkommunen erlaubt.

Nach der Verwirrung um Geschäftsöffnungen in sogenannten Hochinzidenzkommunen hat die niedersächsische Landesregierung die Regeln präzisiert. So seien Anprobetermine für individuell bestellte Kleidungsstücke wie Hochzeitskleider, Anzüge oder Arbeitskleidung auch in Hochinzidenzkommunen erlaubt, teilte die Landesregierung am Dienstag mit. Das gelte aber nicht für das Anprobieren von Jeans, T-Shirts oder Pullovern in normalen Bekleidungsgeschäften.

„Würde man den Begriff Anprobetermine auch auf diese Bereiche ausdehnen, würde das de facto eine Öffnung von weiten Teilen des Einzelhandels bedeuten“, sagte eine Regierungssprecherin. Das sei allerdings in Kommunen, deren Sieben-Tage-Inzidenz, also die Zahl der Neuinfektionen je 100.000 Einwohner binnen einer Woche, über 100 liege, nicht zu verantworten. Die Landesregierung bat Geschäftsinhaber und Kunden noch um ein wenig Geduld.

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Corona-Landesverordnung sorgt für Verwirrung bei Einzelhändlern

Für Verwirrung hatte am Montag allerdings mancherorts gesorgt, dass Lockerungsschritte wie der Termineinkauf nicht in Städten und Kreisen mit einer Inzidenz von über 100 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner in den vergangenen sieben Tagen gelten. Möbelhäuser in der Region Hannover öffneten zum Termineinkauf und beriefen sich auf unklare Regelungen seitens des Landes.

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Nach Angaben der Landesregierung wäre es Inhabern anderer Einzelhandelsgeschäfte „jenseits der Lebensmittelgeschäfte, der Blumenläden und des Buchhandels gegenüber nicht zu erklären, warum in Hochinzidenzkommunen nun ausgerechnet die Bekleidungsgeschäfte vorzeitig für Terminshopping öffnen dürften“. Wegen der als äußerst aggressiv und ansteckender als das ursprüngliche Virus geltenden Virus-Mutanten müsse alles getan werden, eine zu starke Ausbreitung dieser Mutanten und einen dramatischen Anstieg der Neuinfektionen zu verhindern.