Oldenburg. Gerichte in Niedersachsen haben Probleme die Abstandsgebote einzuhalten, welche die Corona-Schutzmaßnahmen vorsehen. Doch sie zeigen Kreativität.

Zelt, Theater, Stadthalle - niedersächsische Gerichte nutzen viele Ausweichräume, weil ihre Sitzungssäle in Corona-Zeiten zu klein sind. Der Mindestabstand muss eingehalten werden, deshalb finden oft nicht alle Prozessbeteiligten Platz. Einige Gerichte haben Räume außerhalb angemietet. In Oldenburg wird Abhilfe geschaffen durch drei behelfsmäßige Säle in Containern. Sie stehen neben dem Gericht im Hof der früheren Justizvollzugsanstalt.

Niedersachsens Gerichte behelfen sich mit Containern

„Die Arbeit der Justiz muss weitergehen“, sagte Justizministerin Barbara Havliza (CDU) bei der Inbetriebnahme am Montag. „Die Lösung in Oldenburg zeigt, dass die Gerichte in der Lage sind, schnell und flexibel zu reagieren. Als Übergangslösung finde ich die Container hilfreich und gut.“

In Oldenburg seien drei von sechs Sälen für Strafprozesse nicht nutzbar unter den Corona-Regeln, sagte Landgerichtssprecher Torben Tölle. Probleme bereiten vor allem Prozesse mit mehreren Angeklagten, entsprechend vielen Anwälten und einem großen Interesse bei Zuschauern und Medien. Die drei Containersäle sind jeweils 54 Quadratmeter groß. In einem vierten Container können Zeugen und Sachverständige warten.

Kleine Gerichtssäle mussten stillgelegt werden – Abstände sind in ihnen nicht gesichert

„Viele Gerichte haben kleinere Säle stillgelegt“, sagte der Vorsitzende des Niedersächsischen Richterbundes, Frank Bornemann, der Deutschen Presse-Agentur. Ein Problem: „Wir können die Öffentlichkeit nur begrenzt zulassen.“ Dabei ist Öffentlichkeit bei Verfahren einer der Eckpfeiler des deutschen Rechtssystems.

Die Raumnot wegen Corona habe auch „einen gewissen Verfahrensstau geschaffen“, sagte Bornemann. „Die sogenannten Sechsmonatsvorlagen sind zahlenmäßig explodiert.“ Wenn ein Landgericht das Hauptverfahren nicht binnen sechs Monaten nach Festnahme des Angeklagten eröffnen kann, muss es das Oberlandesgericht um Fristverlängerung bitten.

Stadthallen und andere Veranstaltungsräume halten als Ersatz her

Bornemann als Richter am OLG Celle sagte, in diesem Jahr habe es bereits 36 solche Anträge gegeben. Sonst seien es nur vier bis sieben im Jahr. Zugleich sagte er übereinstimmend mit dem Justizministerium, dass kein Prozess wegen der Corona-Einschränkungen geplatzt sei. Kein Angeklagter habe auf freien Fuß gesetzt werden müssen. Der Bund hat die Strafprozessordnung so geändert, dass Unterbrechungen nicht das gesamte Verfahren gefährden.

Das Landgericht Verden halte seine großen Prozesse in der Stadthalle ab, sagte Sprecher Rouwen Seeberg. Die Halle stehe bis Ende des Jahres zur Verfügung. Die Landgerichte Hannover und Stade weichen nach Ministeriumsangaben auf Veranstaltungsräume aus. Das Amtsgericht Osterholz-Scharmbeck wird im Festsaal einer Gaststätte tagen.

Das Amtsgericht Geestland bezieht im Oktober sogar ein Zelt

Das Amtsgericht Geestland will im Oktober für einige Tage ein etwa 100 Quadratmeter großes Zelt auf seinem Gelände aufstellen. Dort sollen Zwangsversteigerungen stattfinden. Das Amtsgericht Vechta verlegt die Versteigerungstermine im November in ein Theater. Für Schutzausrüstung wie Glaswände, Masken oder Handschuhe hat das Ministerium den Gerichten 2,4 Millionen Euro zur Verfügung gestellt.

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