Hannover. Der Streit um die Fortführung des Volksbegehrens zum Artenschutz geht weiter. Der Nabu ist ist zum Verzicht bereit – unter bestimmten Bedingungen.

Im Streit um die Fortführung des Volksbegehrens zum Artenschutz hat der Bauernverband Landvolk die jüngsten Forderungen des Naturschutzbundes Niedersachsen als unseriös bezeichnet. „Der Nabu fordert eine undemokratische Abkürzung des Gesetzgebungswegs. Das geht nicht“, sagte Landvolk-Geschäftsführer Hartmut Schlepps am Montag in Hannover.

Nabu zu Verzicht auf Volksbegehren bereit – unter bestimmten Bedingungen

Der Nabu ist unter bestimmten Bedingungen zu einem Verzicht auf das Volksbegehren bereit: Laut dem Vize-Vorsitzenden Nick Büscher müsste dafür bis November der Landtag drei Gesetze (Naturschutz-, Wasser- und Waldgesetz) verabschieden, die in puncto Artenschutz verbessert sind und den Zielvorgaben des Niedersächsischen Weges genau entsprächen. Außerdem müsse es eine haushaltsrechtliche Sicherung geben, sagte Büscher in der „Oldenburgischen Volkszeitung“.

Aus Sicht des Landvolks ist das keinesfalls machbar. Allein die noch fehlende allgemeine Verbandsanhörung zum Wassergesetz mache diese Zeitvorstellung unmöglich, sagte Schlepps. Bis November könnten allerdings die Kabinettsbeschlüsse über Gesetzesentwürfe zum Niedersächsischen Weg vorliegen und es erste Beratungen zum Naturschutzgesetz im Landtag geben.

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Landesregierung, Landwirte und Umweltorganisationen unterzeichnen „Niedersächsischen Weg“

Ende Mai hatten Landesregierung, Landwirte und Umweltorganisationen die als Niedersächsischen Weg bezeichnete Vereinbarung unterschrieben, nach der unter anderem der Anteil des Öko-Landbaus bis 2025 auf 10 Prozent und bis 2030 auf 15 Prozent erhöht werden soll. Die Vereinbarung soll nach dem Willen von Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) noch in diesem Jahr in einen Gesetzestext münden.

Die Regierung hatte die Hoffnung gehabt, mit der Vereinbarung das von den Grünen und Umweltverbänden betriebene Volksbegehren für mehr Artenschutz zu verhindern. Der Nabu sammelt aber weiter Unterschriften für das Volksbegehren – auch weil der Niedersächsische Weg zunächst eine Absichtserklärung und noch keine gesetzliche Verankerung von mehr Umweltschutz sei. dpa