Hannover. Der Nabu hat sich bereit erklärt das Volksbegehren gegen den „Niedersächsischen Weg“ zu stoppen. Doch bestimmte Bedingungen müssten erfüllt sein.

Der Naturschutzbund (Nabu) ist unter bestimmten Bedingungen bereit, sich für den Stopp des Volksbegehrens für mehr Artenschutz einzusetzen. „Es geht uns nicht darum, das Volksbegehren auf Biegen und Brechen um seiner selbst willen bis zum Ende durchzuziehen“, sagte der stellvertretende Nabu-Landesvorsitzende und Mitinitiator des von Umweltverbänden und Grünen betriebenen Volksbegehrens, Nick Büscher, im Interview mit der „Oldenburgischen Volkszeitung“ (Mittwoch) und dem Portal „OM-online“.

Nabu stoppt Volksbegehren, wenn drei Gesetze verbessert werden

Voraussetzung sei, dass es bis spätestens November drei vom Landtag verabschiedete Gesetze (das Naturschutz-, das Wasser- und das Waldgesetz) „mit den entsprechenden Verbesserungen für die Artenvielfalt“ geben müsse. Die Gesetze müssten „den Zielvorstellungen des Niedersächsischen Wegs genau entsprechen“.

Ende Mai hatten Landesregierung, Landwirte und Umweltorganisationen die als „Niedersächsischer Weg“ bezeichnete Vereinbarung unterschrieben, nach der unter anderem der Anteil des Öko-Landbaus bis 2025 auf 10 Prozent und bis 2030 auf 15 Prozent erhöht werden soll. Die Vereinbarung soll nach dem Willen von Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) noch in diesem Jahr in einen Gesetzestext münden.

Nabu forcierte das Volksbegehren, da er „Niedersächsische Weg“ zunächst nur eine Absichtserklärung war

Die Regierung hatte die Hoffnung gehabt, mit der Vereinbarung das Volksbegehren zu verhindern. Der Nabu sammelt aber weiter Unterschriften dafür - auch weil der Niedersächsische Weg zunächst eine Absichtserklärung und noch keine gesetzliche Verankerung von mehr Umweltschutz ist.

Eine weitere Bedingung ist dem Bericht zufolge die haushaltsrechtliche Sicherung der Vorgaben für mehr Artenvielfalt samt der Förderprogramme und Entschädigungsleistungen für Landwirte.

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