Hannover. Bislang sah der Bußgeldkatalog für Maskenverweigerer 20 Euro Strafe vor, die konkrete Höhe liegt aber im Ermessen der örtlichen Behörden.

Maskenverweigerer in Niedersachsen müssen bald deutlich höhere Strafen als bisher bezahlen - vorgesehen sind bis zu 150 Euro. Das geht aus dem Entwurf für einen neuen Bußgeldkatalog hervor, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Die neuen Bußgelder sollten voraussichtlich ab Ende kommender Woche gelten, sagte eine Sprecherin der Landesregierung. Noch sei das Papier in der Abstimmung, hieß es am Freitag aus dem Gesundheitsministerium in Hannover. Die Opposition kritisierte die mangelnde Beteiligung des Landtages. Über die Pläne hatte zunächst die „Hannoversche Allgemeine Zeitung“ (HAZ) berichtet.

Vorgesehene Höchststrafe bei Wiederholungstätern: 25.000 Euro

Bislang sah der Bußgeldkatalog für Maskenverweigerer in Niedersachsen 20 Euro Strafe vor, die konkrete Höhe liegt aber im Ermessen der örtlichen Behörden. Wird mehrfach gegen die Verordnung verstoßen, sollen die Bußgelder nun deutlich steigen - im Wiederholungsfall sind sogar Strafzahlungen von bis zu 25.000 Euro denkbar. Die Höhe des konkreten Bußgeldes richtet sich nach bestimmten Kriterien.

Zu berücksichtigen sind laut Bußgeldkatalog etwa, „vorangegangene festgestellte Verstöße der Täterin oder des Täters gegen die (Corona-)Verordnung“, „das Ausmaß der durch die Tat entstandenen Gefahren für die öffentliche Gesundheit“ und „ein gegebenenfalls fahrlässiges Handeln der Täterin oder des Täters“.Kontrolliert werden soll die Einhaltung der Regeln von den Kommunen und von der Polizei. Regierungssprecherin Anke Pörksen betonte, ein Verstoß gegen die Corona-Regeln sei kein Kavaliersdelikt. „Auch Quarantänebrechen ist keine Kleinigkeit.“ Wer aus einem Risikogebiet zurückkomme, müsse zuhause bleiben, bis er Sicherheit habe, dass er sich nicht infiziert habe.

Verkehrsbetriebe sollen mehr Verantwortung übernehmen

Zur Kontrolle der Maskenpflicht in Bussen und Bahnen hieß es von der Landesregierung, es sei durchaus denkbar, dass die Verkehrsbetriebe demnächst dazu verpflichtet würden, klar die Verantwortung dafür zu übernehmen, dass die Regeln in ihren Fahrzeugen eingehalten werden. Zuletzt hatte es wiederholt Berichte darüber gegeben, dass dies in vielen Bussen und Bahnen eher lax oder gar nicht kontrolliert wird.

Die Sprecherin des Sozialministeriums sagte, zwar könnten Schaffner oder Busfahrer keine Bußgelder verhängen. „Aber es besteht durchaus die Möglichkeit, dass renitente Verweigerer von der Polizei am nächsten Bahnhof erwartet werden“, sagte Sprecherin Stefanie Geisler.

Regierungssprecherin Pörksen sagte, es spreche viel dafür, künftig bundesweit einheitliche Bußgelder zu erheben. „Es würde Sinn machen, bei Hauptverstößen zu einheitlichen Regeln zu kommen“, sagte sie.

Die Opposition stört sich am intransparenten Vorgehen der Landesregierung

FDP-Fraktionschef Stefan Birkner kritisierte indes, dass der Landtag wieder mehr aus der Presse erfahre als direkt durch die Landesregierung. „Wir hätten erwartet, dass der Entwurf des Bußgeldkatalogs vorab auch an die Mitglieder des Landtags übermittelt wird. Den immer noch geschlossenen Clubs, Diskotheken und Veranstaltungsunternehmen ist damit weiterhin nicht geholfen.“

Auch der rechtspolitische Sprecher der Grünen-Fraktion, Helge Limburg, bemängelte das Vorgehen: „Die Große Koalition verweigert nach wie vor eine parlamentarische Beteiligung und die breite Diskussion ihrer geplanten Maßnahmen. Diese Hinterzimmerpolitik wird dem Ausmaß der Grundrechtseingriffe und der Gesundheitsgefahren nicht gerecht.“

Kommunen begrüßen Bußgeldverschärfungen

Die Kommunen bewerteten den Entwurf positiv. Es habe sich leider gezeigt, dass es einige wenige Menschen gebe, die die Gefahren des Coronavirus nicht erkennen, sagte Thorsten Bullerdiek, Sprecher des Niedersächsischen Städte- und Gemeindebundes der dpa. Es sei gut, diejenigen, die sich nicht an die Regeln halten, mit höheren Bußgeldern auch zur Kasse zu bitten. „Wer andere und letztlich auch sich selbst gefährdet muss dies auch im eigenen Geldbeutel spüren.“

In Bremen entscheidet der Senat am Dienstag über die Einführung eines Bußgeldes für Verstöße gegen die Maskenpflicht. Geplant ist, derartige Verstöße in öffentlichen Verkehrsmitteln oder Geschäften künftig als Ordnungswidrigkeit einzustufen, wie der „Weser-Kurier“ am Freitag berichtete. Ein „vorsätzlich begangener Erstverstoß“ soll mit einem Bußgeld zwischen 50 und 150 Euro geahndet werden, zitierte die Zeitung aus einer Beschlussvorlage der Innenbehörde. Regierungssprecher Christian Dohle bestätigte, dass sich der Senat am Dienstag mit der Vorlage befasst.

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