Hannover. Der Kläger aus Steinhude forderte 10.000 Euro vom Land für die Schäden, die durch die coronabedingten Schließung seines Lokals entstanden sind.

Das Landgericht Hannover hat die Klage eines Gastwirts auf Entschädigung wegen der coronabedingten Schließung seines Restaurants abgewiesen. Für die Klage gegen das Land Niedersachsen und einen Entschädigungsanspruch gebe es keine Rechtsgrundlage im Bundesinfektionsschutzgesetz, sagte ein Gerichtssprecher am Donnerstag zu dem Zivilverfahren (Az.: 8 O 2/20).

Gastronom verlangte 10.000 Euro Entschädigung vom Land

Nach Ansicht des Richters habe der Gesetzgeber keine Entschädigung für Gastronomen in dem Gesetz vorgesehen. Hätte der Bundestag dies gewollt, dann hätte er es Ende März noch tun können, als Verdienstausfallregelungen für Eltern beschlossen wurden, die wegen der Schul- und Kitaschließungen ihre Kinder zu Hause betreuen mussten.

Kläger Gerrit Schweer betreibt ein Lokal im Ausflugsort Steinhude am Steinhuder Meer in der Region Hannover. Sein von einem Steuerberater attestierter Schaden beläuft sich auf rund 52.000 Euro. Der Gastronom verlangte 10.000 Euro Entschädigung vom Land.

Gastwirt klagt wegen Corona: Auch aus anderen Gesetzen ergibt sich kein Anspruch auf Entschädigung

Auch aus dem Landespolizeigesetz mit seinen Entschädigungsregelungen ergeben sich keine Ansprüche, wie der Sprecher erklärte. Bundesrecht gehe vor Landesrecht, ein Rückgriff auf ein Landesgesetz sei daher nicht möglich. Auch aus dem allgemeinen Staatshaftungsrecht ergeben sich demnach keine Ansprüche. Der Richter argumentierte zudem, er würde Richterrecht schaffen und einen Entschädigungsanspruch konstruieren, wenn er der Klage stattgeben würde – und der Gesetzgeber müsste zahlen. Das wiederum hätte drastische Folgen für die öffentlichen Haushalte.

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