Hannover. Man sollte sie nicht wegen Corona bekämpfen. Das Stören von Fledermäusen sowie die Beschädigung oder Zerstörung ihrer Quartiere ist eine Straftat.

Niedersachsens Landesbetrieb für Naturschutz (NLWKN) hat an den strengen Schutz heimischer Fledermäuse erinnert.

Zwar gebe es jahrhundertealte Vorurteile, die in der Corona-Pandemie weiter genährt würden. „Die in Deutschland vorkommenden Fledermausarten sind aber keine Überträger des Coronavirus Sars-CoV-2“, sagte die Fledermausexpertin des NLWKN, Melina Heinrich, laut einer Mitteilung vom Freitag.

Stören von Fledermäusen ist Straftat

Der Ursprung des Virus sei weiter ungeklärt. „Fledermäuse aus Angst vor dem Coronavirus zu bekämpfen, entbehrt jeder Grundlage.“ Schon das Stören von Fledermäusen sowie die Beschädigung oder Zerstörung ihrer Quartiere sei eine Straftat. dpa

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