Hannover. Ständig fallen in der Corona-Pandemie Entscheidungen. So gilt etwa ab Montag eine Maskenpflicht. Es gibt aber auch Lockerungssignale.

Maske auf, Schule auf, zurück ans Band: Ab Montag gelten in Niedersachsen und Bremen neue Vorgaben im Kampf gegen die Corona-Pandemie. Die wichtigsten Änderungen im Überblick:

Die Maskenpflicht kommt wegen Corona

Lange hatte sich die Landesregierung dagegen ausgesprochen, jetzt kommt sie doch: Die Maskenpflicht. Das Tragen einer „einfachen Mund-und-Nasen-Bedeckung“ ist ab Montag im Nahverkehr und beim Einkaufen Pflicht. Allerdings muss sich niemand eine professionelle Atemschutzmaske kaufen. Mit der Maskenpflicht ist „ausdrücklich auch das Tragen eines Schals oder eines Tuchs gemeint“, betonte Gesundheitsministerin Carola Reimann (SPD). Schon damit könne man andere vor größeren Tröpfchen schützen. Die meisten Experten gehen davon aus, dass ein Stoffstück vor Mund und Nase vor allem ein Fremd- und kein Selbstschutz ist.

Ausgenommen von der Pflicht sind Verkäuferinnen und Verkäufer, Menschen mit schweren Herz- oder Lungenerkrankungen sowie Kinder unter 6 Jahren. Bei Verstößen droht kommende Woche zunächst weder in Niedersachsen noch in Bremen ein Bußgeld.

Abschlussklassen kehren zurück in die Schule

Für Abschlussklassen der Jahrgangsstufen 10 und 13 läuft ab Montag der Schulunterricht wieder an. Höchstens 16 Schülerinnen und Schüler sollen sich in einem Klassenzimmer aufhalten dürfen, wie aus einem Hygieneplan des Kultusministeriums hervorgeht. Im Unterricht müssen keine Masken getragen werden. In den Schulbussen gilt hingegen die Pflicht zum Tragen einer Alltagsmaske im Nahverkehr. An den Terminen für anstehende Abschlussprüfungen hält das Kultusministerium trotz Kritik fest.

In Bremen wird bereits das Abitur geschrieben. Den Schulbetrieb sollen ab Montag zunächst die zehnten Klassen vor der Mittleren Reife wieder aufnehmen. Ab 4. Mai folgen – wie in Niedersachsen auch – die vierten Klassen der Grundschulen.

Besuchsverbote auf den Inseln etwas gelockert

Von Montag an dürfen Ehegatten und Lebenspartner von Inselbewohnern wieder auf die niedersächsischen Inseln fahren. Auch Verwandte ersten Grades bekommen diese Möglichkeit, „soweit zwingende familiäre Gründe vorliegen“, wie aus einer aktualisierten Verordnung der Regierung hervorgeht. Das heißt: An der Beerdigung der Mutter könnte man teilnehmen, an der Beerdigung der Großmutter aber nicht, da das ein Verwandtschaftsverhältnis zweiten Grades wäre.

Bei VW laufen die Bänder wieder an

Nach fast eineinhalb Monaten Zwangspause fährt der VW-Konzern am Montag die Autoproduktion auch in der Wolfsburger Zentrale wieder langsam hoch. Auch in Hannover und Emden, sowie an vielen weiteren Standorten in Europa, werden die Bänder wieder angeschaltet. dpa

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