Eine getrennte Aufbewahrung von Waffen und Munition ist nicht praktikabel, schafft für Kriminelle Anreize zum Einbruch und führt zu keinem Sicherheitsgewinn.

Die Aufbewahrung in einem Schützenhaus kann nur die für Sportschützen registrierten Waffen oder Munition erfassen. Alle anderen Waffenbesitzer, das sind über zwei Drittel aller Waffenbesitzer, werden hiervon nicht erfasst.

Die Aufbewahrung im Schützenhaus setzt geeignete Räume voraus, die baurechtlich und bautechnisch kaum herzustellen sind – von den Kosten für den Verein ganz zu schweigen. Der erforderliche Aufwand für Schützen und Vereine ist im Ehrenamt nicht mehr zu leisten. Schützen nehmen – was das Gesetz vorschreibt – regelmäßig an Wettkämpfen außerhalb ihres Vereins teil, so dass immer jemand anwesend sein muss, um entweder Waffen oder Munition auszugeben und in Empfang zu nehmen. Dies ist für die 15 000 Schützenvereine nicht durchführbar.

Die zentrale Aufbewahrung würde mit der Ansammlung großer Mengen von Waffen oder Munition erhebliche Anreize für Kriminelle bieten, sich durch Einbruch mit Waffen oder Munition zu versorgen. Schützenhäuser sind zumeist unbewohnt und liegen außerhalb der Wohnbebauung, so dass viel Zeit zum ungestörten Einbruch bleibt.

Die getrennte Aufbewahrung von Waffen und Munition bringt keinen Gewinn für die innere Sicherheit. Ein möglicher Täter würde seinen verhängnisvollen Weg im Schützenhaus beginnen, nachdem ihm dort Waffen oder Munition ausgehändigt worden wären.

Entscheidend ist, dass Waffen und Munition entsprechend den gesetzlichen Vorschriften sicher verwahrt werden und dass die Behörden die vorgeschriebene regelmäßige Kontrolle der Zuverlässigkeit und persönlichen Eignung von Waffenbesitzern durchführen.