Zu „Zulieferer zur VW-Zahlungsmoral: Das ist ein extrem leidiges Thema“, vom 23. Mai:

Als ich den Artikel las, konnte ich mir ein Lächeln nicht verkneifen. In den 90er Jahren war ich Vertriebsleiter eines mittelständischen Betriebes in Braunschweig. Auch wir fertigten für VW. Schon zu dieser Zeit war die Zahlungsmoral von VW gelinde gesagt sehr schlecht. Wir mussten monatelang auf die Bezahlung unserer Rechnungen warten.

Was soll also die Ausrede von der Umstellung der Buchhaltungssysteme?

Klaus-Peter Querfurt, Braunschweig

Volkswagen fehlt es an Solidarität

ebenfalls dazu:

Zu den vielen Skandalen der jüngeren Vergangenheit hat sich beim zweitgrößten Automobilhersteller der Welt, der bekanntlich gern und anhaltend die Nummer eins wäre, noch ein weiteres Skandälchen hinzugesellt: Man bezahlt
Zulieferfirmen äußerst schleppend bis erheblich verspätet. Allein
diese Tatsache, so schlimm sie ist, mag einen kaum verwundern bei der ausgeprägten Arroganz, mit der das Top-Management des
Konzerns die bisherigen Skandale verarbeitet hat. Was mich aber
wütend macht, ist, dass der sonst so eloquente Betriebsratsvorsitzende Osterloh sich nicht einmal kritisch zu Wort meldet. Immerhin geht es bei einigen der bisher nicht

entlohnten Zuliefererfirmen auch um Arbeitsplätze, um berufliche und vielleicht auch familiäre
Existenzen. Wo bleibt die oft beschworene Solidarität der

VW-Belegschaft mit Arbeitnehmern, denen es nicht so gut geht und deren Arbeitsplätze auf der Kippe stehen?

Karl-Heinz Schmidt, Helmstedt

Als Deutsche fühlen wir uns beleidigt

Zu „Happy Birthday Grundgesetz“, vom 23. Mai:

Wir können nur sagen, dass wir empört sind und uns als Deutsche beleidigt fühlen, wenn uns auf der Titelseite direkt ein Glückwunsch für ein deutsches Grundgesetz auf Englisch ins Auge springt.
Wen wollen Sie ansprechen, Ihre deutschen Leser oder die Engländer? So weltoffen und international, wie Sie wohl sein wollen, werden Sie auf diese Weise kaum. Was hat Sie gehindert, ,Glückwunsch, Grundgesetz!‘ zu wählen? Auch die Umrahmung mit ,Grundgesetz ist geil!‘ verstärkt den Fehlgriff noch. Die Jugendsprache mit einem Begriff, der einem Bürger fortgeschrittenen Alters vor allem mit anderer Bedeutung verbunden ist, sollte nicht von einer seriösen Zeitung aufgewertet werden.

Bärbel und Rüdiger Treptow, Gifhorn

Grundgesetz sollte gelebter Alltag sein

ebenfalls dazu:

Jost Lübben von der Westfälischen Rundschau schreibt tatsächlich, dass die Religion „unter dem Grundgesetz schnuppe“ sei.
Steht sie nicht sogar über dem Grundgesetz? Bereits in der Präambel steht: „Im Bewusstsein vor Gott und den Menschen“.
Artikel 2 gibt zwar das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit, setzt aber auch Grenzen mit dem Verweis auf verfassungsmäßige Ordnung und Sittengesetze. Jedoch wird in Artikel 4 die Freiheit des Glaubens und die ungestörte Religionsausübung ohne solche Grenzen gewährleistet.

Artikel 136 besagt, dass niemand verpflichtet ist, seine religiöse Überzeugung zu offenbaren, zwingt aber Arbeitnehmer dazu, dies auf der Lohnsteuerkarte sichtbar zu machen. Unser Staat ignoriert die seit 100 Jahren im Grundgesetz bestehende Forderung nach Ablösung der auf alten Verträgen basierenden Staatsleistungen an die Kirchen. Da erscheint mir der mit diversen Beispielen untermauerte Hinweis des Jörg Riebartsch von der Ostthüringer Zeitung zutreffender: Er sieht in der Unterwerfung unter das Grundgesetz noch immer keine gelebte Realität und fordert, sie zum gelebten Alltag zu machen.

Peter Koch, Vordorf