Zu „,Oft wird an Bedürfnissen der Bienen vorbeigeplant’“
vom 11. April:

Wildbienenhauptstadt? Da kann höchstens gemeint sein, dass die Bienen wild werden, wenn sie an Braunschweig denken – und zwar vor Wut. Wenn ich darüber sinniere, wie viele, teilweise über
100 Jahre alte Bäume in letzter Zeit gefällt wurden und werden (an der St. Jakobikirche für schnöde Einstellplätze, Jasperallee, bald an der Petrikirche) und wie viele Bauprojekte zurzeit durchgezogen werden, für die Kleingartenanlagen geopfert werden, dann kann ich mir auch vorstellen, dass die Bienen vor Wut zu wilden Killerbienen mutieren.

Peter Stoppok, Braunschweig

Zu „Scholz stellt Grundsteuer-Reform vor“ vom 10. April:

Wir Deutschen können wohl keine einfachen Steuergesetze mehr erlassen. Grund ist oft die Absicht der Politiker, Gerechtigkeit bei der Besteuerung herbeiführen zu wollen. Diese Absicht führte schon in der Vergangenheit dazu, Gesetze so zu formulieren, dass sie nur noch von Experten oder Steuerberatern, aber nicht mehr von den Bürgern verstanden wurden. So wurde das Einkommensteuergesetz über Jahrzehnte von eifrigen Ministern so oft geändert und „nachgebessert“, dass ich das Gefühl habe, die gute Absicht der Politiker ist in das Gegenteil umgeschlagen, weil findige Steuerexperten immer Lücken gefunden haben, die vom Steuerpflichtigen eigentlich zu zahlende Steuer zu minimieren. Diese Erfahrung sollte Herrn Bundesfinanzminister Olaf Scholz eine Warnung sein, die Fehler seiner Vorgänger zu vermeiden. Aber da die Bundesländer dem neuen Gesetz auch zustimmen müssen, wird am Ende doch wieder ein Kompromiss herauskommen. Am besten wäre es gewesen, die Grundsteuer ebenso wie die frühere Vermögenssteuer abzuschaffen.

Horst Gerike, Hannover

Zu „Zweifel: Nächtliche Abschiebung gestoppt“ vom 9. April:

Ihre Zeitung hat über eine abgebrochene Abschiebung in Gamsen berichtet. Die Einsatzleiterin der Polizei hatte vom Bamf den Auftrag, Ben Bakayoko der Abschiebung zuzuführen. Obwohl alle rechtlichen Bedingungen erfüllt waren, meinte die Einsatzleiterin: „Das geht nicht“ – und rückte ab. Für mich stellt sich die Frage: Darf eine Einsatzleiterin das Recht so beugen und sich über Anweisungen hinwegsetzen, weil sie ihr nicht gefallen?

Die Durchführung der Aufgabe wäre ihre Pflicht gewesen. Eine Beschwerde, weil sie Zweifel an der Rechtmäßigkeit hat, steht ihr nach der Ausführung frei. Wenn jeder Beamte das Recht hätte, nach seinem Empfinden Entscheidungen zu verändern, wäre das Chaos vorprogrammiert. Wie beurteilt wohl Innenminister Pistorius die „Entscheidungsfreudigkeit“ seiner Polizeibeamtin?

Horst Gorgs, Braunschweig

Zur Debatte über Trisomie-21-Test:

Kein mit einer Behinderung lebender Mensch wird dadurch diskriminiert, dass den Frauen zugestanden wird, pränatale Diagnostik in Anspruch zu nehmen. In Deutschland werden jedes Jahr 100.000 gesunde Kinder abgetrieben, über die kein Mensch ein Wort verliert. Da kann es doch wohl nicht sein, dass Frauen das Recht verwehrt wird, die jeweils risikoärmste Form der pränatalen Diagnostik kostenlos in Anspruch nehmen zu können, weil sich Behindertenverbände auf Diskriminierung berufen.

Carola Schmidt, Didderse