Thyborøn.

Zu „Es können sich nicht mehr viele wehren“ vom 19. April:

Die von Herrn Wollny in seinem Leserbrief mit bitterem Unterton erhobene Klage will er offenbar nicht als Reflex seines subjektiven Urteilsvermögens, sondern als faktischen Sachverhalt verstanden wissen.

Dann sollte er seine Larmoyanz abstreifen und den Gang vor ein ordentliches Gericht unserer Republik wagen und dort seine Klage nun konkret wegen Verleumdung oder Verunglimpfung des Ansehens Verstorbener vorbringen.

Zur Vermeidung weiterer Qualen sollte er allerdings wissen und bedenken, dass ihm auch vor Gericht sein Kartenhaus der Verdrängung krachend vor die Füße fallen wird.

Gerhard Buchheister, Königslutter