Berlin.

Zu „Handwerks-Präsident: VW verhält sich kundenfeindlich“ vom 2. Dezember:

Wenn die steuerliche Bevorzugung des Dieselkraftstoffs beendet würde, dann entfiele auch die Begründung für die höhere Kraftfahrzeugsteuer von Diesel-PKW. Beides zusammen – der Steuervorteil für Dieselkraftstoff und der Steuernachteil für Diesel-PKW – bewirkt, dass das Fahren von Diesel-PKW nur bei höheren Jahresfahrleistungen – in der Regel über 20 000 Kilometer pro Jahr – rentabel ist. Die höhere Jahresfahrleistung von Diesel-PKW bewirkt weiterhin, dass die KFZ-Haftpflicht-Versicherung für einen Diesel teurer ist als für einen PKW mit gleich starkem Ottomotor, weil der Diesel-PKW ja mehr fährt und dessen Unfallrisiko damit höher ausfällt.

In dem Augenblick, in dem der Dieselkraftstoff nicht mehr subventioniert wird (etwas anderes ist die niedrigere Besteuerung nicht), kommt alles auf den Prüfstand. Mit der Angleichung der Kraftstoff-Besteuerung entfiele der Grund für die höhere Kraftfahrzeugsteuer und zugleich auch für die höheren Versicherungsprämien. Der Kauf eines Diesel-PKW würde sich dann schon bei niedrigeren Jahresfahrleistungen rechnen. Man muss das Gesamtpaket betrachten.

Ulrich-Dieter Standt, Meine