Hannover.

Zum Leserbrief „Weihnachtskollekte für die Flüchtlings-Bürgen“ vom 21. Dezember:

Aus seiner Sicht hat der Autor sicherlich recht. Andererseits ist die rechtliche Beurteilung einer Bürgschaft klar und eindeutig kodifiziert. Im konkreten Fall stellt die Übernahme einer Bürgschaft für Migranten durchaus einen humanitären Akt dar. Jedoch muss sich jeder, der eine Bürgschaft übernimmt, über die rechtlichen und auch finanziellen Folgen im Klaren sein. Ansonsten wäre eine Bürgschaftsübernahme lediglich ein plakativer Akt – die möglichen Konsequenzen ausblendend und missachtend. Aus diesem Grund ist stets genau abzuwägen, wann und wem gegenüber eine Bürgschaft übernommen wird. Nun wurde es ernst und Bürgen werden zur Kasse gebeten.

Der Vorgang an sich ist im Gesamtzusammenhang der Flüchtlingspolitik und Aufnahme von Migranten sicherlich kritikwürdig. Dann aber – wenn tatsächlich Geldzahlungen eingefordert werden – wieder nach dem Staat zu rufen oder die Allgemeinheit einbinden zu wollen, mutet seltsam an. Die Bürgen hatten eine Entscheidung getroffen. Damit sind aber auch alle Konsequenzen zu tragen, so schmerzlich dies im Einzelfall auch sein mag.

Thomas Engelhardt, Ilsede