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Zu „Immer mehr Flüchtlinge im Kirchenasyl“ vom 4. Dezember:

In einem demokratischen Rechtsstaat beschließt das Parlament die Gesetze. Die Behörden haben sie umzusetzen. Bestehen unterschiedliche Auffassungen darüber, ob ein Gesetzesverstoß vorliegt, entscheiden die Gerichte.

Die Kirche kann Flüchtlinge im behördlichen und gerichtlichen Verfahren unterstützen. Ist die staatliche Entscheidung rechtskräftig, muss sie aber von jedermann akzeptiert werden. Hiergegen verstößt die Kirche: Sie verhindert, dass der Staat seine Entscheidungen umsetzt, indem sie abgelehnte Flüchtlinge in das „Kirchenasyl“ aufnimmt.

Dem Staat ist vorzuwerfen, dass er hiergegen nur unzureichend vorgeht. Bundesinnenminister de Maizière führte hierzu lediglich aus: „Als Verfassungsminister lehne ich das Kirchenasyl prinzipiell und fundamental ab“.

Werner Breyer, Vienenburg