Berlin.

Zu „Zentralrat warnt vor Judenhass“ vom 24. November :

Der Parlamentarische Rat hat in unserer Verfassung die Menschenrechte als Grundlage an die oberste Stelle gestellt. Gesetze, die beschlossen werden, aber dem entgegen stehen, werden als verfas- sungswidrig eingestuft. Einer Wiederholung der Gräuel des Dritten Reiches sollte so vorgebeugt werden und auch für die Zukunft verhindern, dass Menschen, die aus ihrer Heimat flüchten müssen, kein Asyl finden, wie Millionen Juden es erlebt haben. Vor diesem Hintergrund hätte man eine solche Stellungnahme des Zentralrats der Juden nicht erwartet.

Die Menschenwürde gilt genau so für Araber.

Dass Netanjahu dies auch so sieht, mag man angesichts des letzten Gaza-Krieges, der Siedlungspolitik im Westjordanland und der Provokationen am Tempelberg bezweifeln. Das Recht auf eine Kritik des Verhaltens Israels muss man den Arabern zugestehen, und auch wir dürfen dies unseren israelischen Freunden gegenüber vertreten! Dies hat mit Rassismus und Antisemitismus zunächst einmal nichts zu tun!

Günter Beisner, Wolfenbüttel