Mit der Residenzpflicht gibt es in Deutschland ein bundesweites und in Europa einzigartiges System der Aufenthaltsbeschränkung.

Die Forderungen nach Abschaffung dieser Beschränkung findet meine volle Unterstützung, denn sie greift tief in die Rechte der Flüchtlinge ein.

Diese sind nicht nur verpflichtet, ihren Wohnsitz in dem ihnen zugewiesenen Gebiet zu nehmen. Sie dürfen den ihnen zugewiesenen Aufenthaltsbereich auch nicht verlassen. Es sei denn, sie haben eine behördliche Verlassenserlaubnis. Ob diese Erlaubnis erteilt wird, steht im Ermessen der Behörden.

Dies führt zu erheblichen Einschränkungen der Freizügigkeit der Betroffenen und zu weitgehender sozialer Isolation. So wird die Teilnahme an kulturellen, politischen und religiösen Veranstaltungen unzulässig eingeschränkt und der Zugang zu einer erforderlichen ärztlichen Behandlung erschwert.

Weitere Einschränkungen der Bewegungsfreiheit bringt die von den Bundesländern zu verantwortende Flüchtlingsunterbringung.

Oft liegen die Unterkünfte abgelegen und sind in erbärmlichem baulichem Zustand. Die lange Dauer der Asylverfahren verstärkt die Perspektivlosigkeit.

Der Verbesserungen bei der Residenzpflicht, die die schwarz-gelbe Koalition beschlossen hat, gelten nur für den kleinen Personenkreis derjenigen Geduldeten, die einen Antrag auf Aufenthaltserlaubnis nach der gesetzlichen Bleiberechtsregelung gestellt hatten.

Das reicht aber bei weitem nicht aus. Es ist an der Zeit, die Residenzpflicht vollständig abzuschaffen. Daher haben wir erneut einen entsprechenden Antrag in den Bundestag eingebracht. Ich hoffe, dass sich eine Mehrheit dafür finden wird, diese Schikane gegen schutzsuchende Flüchtlinge endlich aufzugeben.