Nun, der Spott ist berechtigt. Der Schein trog natürlich! Trooooooog!

Dass nicht jeder Argwohn berechtigt ist, bewies in der vorigen Woche die Meldung über einen Klavierverkauf in Lohr am Main. Da fand der Verkäufer die Geldscheine so merkwürdig, dass er an Falschgeld dachte. Die Prüfung ergab: Die Scheine waren ungewöhnlich alt, aber sehr wohl gültig. Ach ja, an sich wäre das eine hübsche kleine Meldung gewesen. Doch was stand in dem Klavierverkauf-Text auf der Panorama-Seite unserer Zeitung? Da stand: „In diesem Fall trügte der Schein.“

O je, wer den Schaden hat… Der Leser Hans-Hermann Diestel aus Braunschweig schrieb aufgeräumt, er fühle sich „um einen Lesegenuss betrügt“, hoffe aber, dass sein Hinweis zum „Lerngewinn beitrüge“. Nun, der Spott ist berechtigt. Der Schein trog natürlich! Trooooooog! „Trügen“ gehört wie „fliegen“ (aber anders als „kriegen“ oder „siegen“) zu den so genannten „starken Verben“, bei denen sich in der Vergangenheitsform der Stammvokal verändert. Also er siegte und er kriegte, doch der Schein trog, bis er flog…

Beschließen wir die Sache mit einem Dank an kluge Leser, einem Hinweis auf mitunter tückische Verbformen im Deutschen und dem folgenden kleinen Bußgedicht: Es liebt den Trog das Schwein/ Zuweilen trügt der Schein/ Doch niemals trügte er – er trog!/Von Schwäbisch Gmünd bis Spiekeroog.