Süpplingen. Drei Tage nach dem Zimmerbrand im Süpplinger Pflegeheim, bei dem eine 82 Jahre alte Frau starb, schließt die Polizei ein Fremdverschulden aus.
Fahrlässige Brandstiftung ist Ursache für tödliches Feuer
Von Jürgen Paxmann
Süpplingen. Drei Tage nach dem Zimmerbrand im Süpplinger Pflegeheim, bei dem eine 82 Jahre alte Frau starb, schließt die Polizei ein Fremdverschulden aus.
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