Lehre. Für die Inanspruchnahme des Notdienstes in der Gemeinde Lehre ist ein geeigneter Nachweis wie ein Arbeitsvertrag zu erbringen.

Die Notbetreuung für die gemeindlichen Kindertagesstätten in Lehre erfolgt zentral in der Kita Kunterbunt, Campenstraße 17b, in Lehre, teilt Julia Carluccio von der Gemeindeverwaltung mit. Für Grundschulkinder wird sie zentral im Schulgebäude der Schunterschule, Alte Berliner Straße 30, in Flechtorf organisiert.

Die Notbetreuung diene dazu, Kinder aufzunehmen, deren Erziehungsberechtigte in sogenannten kritischen Infrastrukturen tätig sind, erklärt Carluccio: „Hierzu gehören insbesondere folgende Berufsgruppen: Beschäftigte im Gesundheitsbereich, der Medizin und Pflege sowie der Polizei, des Rettungsdienstes, im Katastrophenschutz und bei der Feuerwehr.“ Auch Beschäftigte im Vollzugsbereich einschließlich Justizvollzug, Maßregelvollzug und vergleichbarer Bereiche seien berechtigt, die Notbetreuung in Anspruch zu nehmen.

„Aber auch eine Betreuung in besonderen Härtefällen ist ermöglicht worden“, teilt die Sprecherin der Gemeinde mit. „In jedem Fall ist für die Inanspruchnahme des Notdienstes ein geeigneter Nachweis wie ein Arbeitsvertrag zu erbringen. Carluccio betont in diesem Zusammenhang: „Die Notbetreuung ist auf das notwendigste Maß zu begrenzen.“

In einem Anschreiben an die Eltern bitten Sabine Spengler, Schulleiterin der Grundschule Lehre, und Frank Lange, Schulleiter der Schunterschule, ausdrücklich darum, Kinder „wirklich nur im Notfall“ in die Betreuung einer Notgruppe zu schicken.

Wer eine Notfallbetreuung innerhalb der verlässlichen Grundschulzeit tatsächlich dringend benötige, wird gebeten, seine Anfrage umgehend mit einer entsprechenden Begründung an die E-Mail-Adresse corona-notbetreuung@schunterschule.de zu senden.

Die Gemeinde Lehre werde weiter berichten, wie sich die Lage entwickelt, versichert Gemeindesprecherin Carluccio: „Das gilt auch im Hinblick auf die Betreuungsgebühren oder sonstige Kostenfragen.“

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