Helmstedt. Viele Ämter und Institutionen schränken ihren Bürgerservice auf das notwendige Minimum ein. Busfahrkarten sollen im Vorverkauf erworben werden.

Der Zutritt zum Helmstedter Amtsgericht wird ab Montag für die Öffentlichkeit auf Angelegenheiten beschränkt, die zwingend eine persönliche Vorsprache erfordern. Das ist nur eine von vielen Vorsorgemaßnahmen, mit der die beschleunigte Verbreitung des Coronavirus in der Gesellschaft eingedämmt, Menschen vor Infektionen geschützt werden sollen. Seit Freitag wird das öffentliche Leben im Landkreis Helmstedt in fast allen Bereichen auf Sparflamme zurückgefahren, viele geplante Veranstaltungen wurden kurzfristig abgesagt (wir berichteten).

Für das Amtsgericht bedeute dies, so Richterin und Gerichtssprecherin Kristin Kaulfuß, dass alle anderen Anliegen uneingeschränkt auf dem Postweg vorgetragen werden sollen. „Die Rechtsantragsstelle wird für Beratungshilfesachen geschlossen. Anträge im Rahmen des einstweiligen Rechtsschutzes werden weiterhin aufgenommen“, teilt sie mit und kündigt an: „In diesem Zusammenhang wird es zudem vermehrt zur Aufhebung und Verschiebung bereits anberaumter Gerichtstermine kommen.“ Angesichts des sich rasant ausbreitenden Coronavirus sei es erforderlich, die Gesundheit aller Justizbediensteten und der mit ihnen in Kontakt tretenden Menschen zu schützen, um letztlich auch die Funktionsfähigkeit der Justiz sicherzustellen.

Nachdem am Montag Schulen und Kindergärten geschlossen bleiben, wird von Dienstag an im öffentlichen Nahverkehr des Verkehrsverbundes Region Braunschweig (VRB) ein Ferienfahrplan in Kraft treten. „Dabei hat die Gesundheit unserer Fahrgäste sowie aller Mitarbeiter oberste Priorität“, erklärt VRB-Geschäftsführer Jörg Reincke. Deshalb solle der Verkauf von Fahrkarten durch die Fahrer in allen Bussen im Verbundgebiet schnellstmöglich eingestellt werden, um Fahrer und Fahrgäste vor einer möglichen Ansteckungsgefahr weitgehend zu schützen. Fahrgäste werden deshalb gebeten, nicht mehr vorne in die Busse einzusteigen. Fahrgäste sollen vor Antritt einer Fahrt bereits Tickets kaufen. In den Geschäftsstellen aller Verkehrsunternehmen, in Vorverkaufsstellen, an Fahrscheinautomaten, im Internet oder per App bei der Braunschweiger Verkehrs-GmbH. Im Landkreis sind Fahrkarten im Vorverkauf unter anderem erhältlich in den Bahnhöfen Helmstedt und Königslutter sowie in Helmstedt bei der KVG in der Dieselstraße 7 und der Tourist-Info, Am
Markt 1. Ebenso gibt es sie in der Buchhandlung Kolbe in Königslutter, bei Holiday Land Baumert Reisen in Schöningen sowie in der Tabak-Börse in Lehre und im EDV-Service Reinecke in Flechtorf.

Die von VRB-Geschäftsführer Reinecke genannten Maßnahmen sollen bis auf weiteres gelten. Aufgrund der technischen Umstellung können Verbindungen des Ferienfahrplans in den elektronischen Auskunftsmedien – www.vrb-online.de oder VRB-App – erst ab Dienstag, 17. März, dargestellt werden. Fahrgäste werden bis dahin gebeten, sich über die Fahrpläne an den Haltestellen zu informieren. Der VRB sei sich bewusst, dass die Maßnahmen Einschränkungen für die Fahrgäste bedeuten. „Wir bitten unsere Fahrgäste angesichts der außergewöhnlichen Situation um Verständnis“, sagt Geschäftsführer Hennig Brandes.

Auf Gruppenveranstaltungen in ihren Räumen verzichtet ab Montag, 16. März, bis vorerst zum 30. April auch die Agentur für Arbeit Helmstedt. Ulf Steinmann, Vorsitzender der Geschäftsführung, erklärt: „Auch wir möchten die Ansteckungsgefahr für Kunden und Mitarbeiter minimieren und die Ausbreitung des Virus möglichst verlangsamen.“ Mit der Nutzung von Online-Diensten könnten zahlreiche Besuche ohne viel Aufwand vermieden werden. „Die Leistungsgewährung für unsere Kunden ist in jedem Fall sichergestellt. Aktuell stocken wir gerade das Team zur Bearbeitung von Kurzarbeitergeld personell auf.“

Steinmann betont: „Die Bundesagentur für Arbeit bietet ein Online-Portal, über das Kunden bereits vieles erledigen können. Das kommt uns jetzt in Krisenzeiten zugute.“ Dank der „eServices“ könne man sich von zuhause aus arbeitsuchend melden, Arbeitslosengeld beantragen, Bescheide und Nachweise einsehen und vieles mehr. Mehr Informationen dazu gibt es im Internet: www.arbeitsagentur.de/eservices.

Die außerschulische Nutzung der landkreiseigenen Schulsporthallen inklusive Lehrschwimmbecken und Schulräume untersagt der Landkreis Helmstedt ab Montag, zunächst befristet bis zum 18. April. Alle für diesen Zeitraum genehmigten Nutzungen werden vom Landkreis widerrufen.

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