Brome. Der Grund ist laut Verwaltung das „veränderte Anmeldeverhalten der Eltern“ Die neue Regelung gilt ab dem 1. August.
red
Brome. Der Grund ist laut Verwaltung das „veränderte Anmeldeverhalten der Eltern“ Die neue Regelung gilt ab dem 1. August.
red
Kennen Sie schon unsere Plus-Inhalte?
Kennen Sie schon unsere Plus-Inhalte?
Kennen Sie schon unsere PLUS-Inhalte? Jetzt BZ-WN testen