Tappenbeck. Die Gemeinde konnte vor dem Bundesverwaltungsgericht jedoch nicht alle Punkte erörtern. Am 29. Oktober geht es nun weiter.

. Jeweils mehr als zehn Stunden haben diese Woche die beiden Verhandlungsrunden vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig gedauert. Dort ging es um die Klagen gegen den Weiterbau der A 39, konkret um den siebten Abschnitt zwischen Wolfsburg und Ehra-Lessien. Einer, der beide Prozesstage mitverfolgte, war Rouven Wessel, Mitglied des Tappenbecker Gemeinderates und des Begleitausschusses A 39. „Wir waren positiv überrascht, wie tief die Richter in der Materie drin waren“, lobt Wessel die gerichtliche Vorbereitung. Es seien viele kritische Fragen gestellt worden. Die Knackpunkte der Gemeinde Tappenbeck seien am letzten Verhandlungstag nur teilweise behandelt worden, eine Fortsetzung soll es am 29. Oktober geben. Für alle offenen Fragen und Unklarheiten war die Zeit zu knapp. Auch Samtgemeindebürgermeisterin Anja Meier hebt die Kompetenz der Richterseite und das Wissen über kleinste Details hervor.

Das Thema Sportgelände sei jedoch bereits zur Sprache gekommen. Der Richter habe sich verwundert gezeigt, dass bislang keine Einigung erzielt werden konnte. Zum Hintergrund: Die Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr bietet 1,7 Millionen Euro als Entschädigung an, da die Trasse den jetzigen Sportplatz zerschneiden würde und somit ein neuer gebaut werden muss. Die Gemeinde beruft sich jedoch auf einen Wert von 4,7 Millionen Euro. Auf Nachfrage des Richters habe sich die Behörde dann doch willens gezeigt, Möglichkeiten für eine Einigung auszuloten. Über die plötzliche Gesprächsbereitschaft zeigt sich auch die Samtgemeindebürgermeisterin verwundert, schließlich habe man im Vorfeld immer wieder vergeblich versucht, einen Kompromiss zu finden. Wie unsere Zeitung berichtete, hat die Gemeinde inzwischen vor, mit der Landesbehörde außergerichtlich nach einem gemeinsamen Nenner zu suchen.

Auch das Thema Schallschutz sei behandelt worden, denn der ist für das Neubaugebiet Tappenbeck Süd bislang nicht vorgesehen. Kommt die Trasse, wird es ohne gar nicht gehen. Zu klären ist die Frage: Was war zuerst da? Die Planung zur A 39 oder die zu Tappenbeck Süd? Demzufolge sei zu klären, wer sich nach wem richten muss, so Wessel.

Er und Bürgermeisterin Meier sind nach wie vor vehement gegen die geplante Tank- und Rastanlage bei Jembke. Für den Fall, dass sie sich juristisch nicht abwenden lässt, gebe es eine klare Forderung: Sie solle erst dann gebaut werden, wenn alle sieben Abschnitte geplant und gebaut seien – also der komplette Lückenschluss fertig sei, berichtet Wessel. Das sei auch vor Gericht vorgetragen worden, die Behörde habe sich diesbezüglich gesprächsbereit gezeigt.

Die Problematik mit dem Verkehrsknotenpunkt Weyhausen müsse hingegen im Herbst noch gutachterlich vorgetragen werden. Gespannt schaut der Tappenbecker auf die Urteilsverkündung am 11. Juli, die sich auf einen Teil der Klagen bezieht. „Wenn der BUND teilweise oder ganz mit seinen Klagen Recht bekommt, wird das eine kausale Auswirkung auf die Gemeinde Tappenbeck haben“ ist sich Wessel sicher. Denn es gebe thematische Überschneidungen -- zum Beispiel bei schützenswerten Vogel- oder Baumarten. „Wir sind nach jetzigem Stand vorsichtig optimistisch“, berichtet Wessel aus Sicht des Begleitausschusses A 39.

Landrat Andreas Ebel hingegen hofft weiterhin darauf, dass die Genehmigung erteilt wird und der Lückenschluss so schnell wie möglich gebaut werden kann. „Ich bleibe dabei: Ich halte die A 39 für eine bedeutsame Straße – in wirtschaftlicher und infrastruktureller Hinsicht“, So Ebel. Die Autobahn sei wichtig für die Bürger.