Gifhorn. Das Konzept soll zum 1. Januar 2024 in Kraft treten. So soll es in den Gemeinden und Einrichtungen im Landkreis Gifhorn umgesetzt werden.

Der evangelisch-lutherische Kirchenkreis Gifhorn hat ein Konzept zum Schutz gegen sexualisierte Gewalt beschlossen, das zum 1. Januar 2024 in Kraft treten soll. „Ich freue mich über die Entscheidung unseres Kirchenkreisparlamentes“, begrüßt Superintendentin Sylvia Pfannschmidt das Schutzkonzept, das insbesondere die Prävention sexualisierter Gewalt in den Blick nimmt. „Kirchliches Leben werde maßgeblich von Vertrauen und Gemeinschaft getragen. Das geht nur im achtsamen, sensiblen Umgang miteinander, der alle Formen von Gewalt in unseren Gemeinden und Einrichtungen ausschließt.“

Beruflich und ehrenamtlich Mitarbeitende des Kirchenkreises und seiner Gemeinden und Einrichtungen sollen bis Ende 2024 an einer Grundschulung zur Sensibilisierung im Bereich sexualisierter Gewalt teilnehmen. „Die Schulungskonzepte wurden von der hannoverschen Landeskirche entwickelt, unsere Multiplikatorinnen wurden dort geschult“, erläutert Pfannschmidt. Auch die Juleica-Ausbildung, die junge Menschen für ehrenamtliche Mitarbeit in der Jugendarbeit qualifiziert, soll entsprechend erweitert werden.

Gemeinden und Einrichtungen sollen eigene Schutzkonzepte erarbeiten

Neue Mitarbeitende werden künftig aufgefordert, ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen. „Das gilt auch für Ehrenamtliche, die bei uns im kinder- und jugendnahen Bereich arbeiten und deren Tätigkeit Kontakt zu Minderjährigen ermöglicht“, so die Superintendentin weiter. Alle Mitarbeitenden, auch diejenigen, die bereits in Gemeinden und Einrichtungen des Kirchenkreises tätig sind, sind verpflichtet, das Schutzkonzept und eine Selbstverpflichtung zu unterzeichnen. Für Menschen, die lediglich kurzfristig, beispielsweise bei einem Gemeindefest, tätig werden, werde der Kirchenkreis darum bitten, eine Kurzfassung der Selbstverpflichtung zu unterzeichnen.

„Unsere Gemeinden und Einrichtungen sind jetzt aufgefordert eigene Schutzkonzepte zu erarbeiten“, sagt Pfannschmidt. Diese sind bis zum Sommer 2024 fertigzustellen. Mit der Auseinandersetzung zu Fragen der Prävention sexualisierter Gewalt und der Erstellung eines Schutzkonzeptes werde potenziellen Tätern und Täterinnen der Zugang in diese Bereiche erschwert, heißt es in der Pressemitteilung des evangelisch-lutherischer Kirchenkreises Gifhorn.

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Sollte es trotz aller Präventionsbemühungen zu Verdachtsmomenten oder Vorfällen sexualisierter Gewalt kommen, sage der Kirchenkreis Gifhorn Betroffenen zu, dass sie verlässlich geschützt und unterstützt werden. „In solchen Fällen werden wir sensibel und konsequent reagieren, um betroffenen Menschen bestmöglich zu helfen“, versichert Superintendentin Pfannschmidt.

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