Schließlich wies Fritz Bauer gegen amtsinterne Widerstände die Eröffnung des Prozesses an und ließ Remer nach §186 StGB anklagen.

In vielfältiger Weise wird gegenwärtig intensiv an den ehemaligen Braunschweiger Generalstaatsanwalt Dr. Fritz Bauer erinnert. Es sind dies wichtige Initiativen, obwohl er nur wenige Jahre in Braunschweig tätig war, zunächst als Landgerichtsdirektor und ab 1. August 1950 als Generalstaatsanwalt am Oberlandesgericht. In diese Zeit fiel ein für die Aufarbeitung der nationalsozialistischen Vergangenheit richtungweisendes Ereignis für die noch junge Bundesrepublik, der sogenannte „Remer-Prozess“ Anfang März 1952.

Zur Vorgeschichte dieses Prozesses gehörte auch die Tatsache, dass bei den Landtagswahlen vom
6. Mai 1951 die neonazistische Sozialistische Reichspartei (SRP) rund 11 Prozent der Stimmen erreicht hatte und mit 16 Abgeordneten in den damaligen Landtag einzog. Im Vorfeld dieser Wahl hatte einer ihrer offensivsten Vertreter neonazistischer Ideologie, Otto Ernst Remer, bei einer Veranstaltung der SRP im Braunschweiger Schützenhaus die Hitler-Attentäter vom 20. Juli 1944 aufs Übelste diskriminiert. Remer selbst war am 20. Juli 1944 als Kommandeur des Berliner Wachbataillons „Großdeutschland“ maßgeblich an der Niederschlagung des Aufstands beteiligt gewesen.