Entgegen der Befürchtungen, die Wilhelm Bode gegenüber seinem Nachfolger gehegt hatte, galt die Amtstätigkeit von Caspari als erfolgreich.

Karl Wilhelm Heinrich Caspari wurde am 29. November 1805 in Braunschweig als Sohn des am 29. November 1819 verstorbenen Dr. med. Johann Karl Philip Caspari d. J. geboren. Der Vater lebte als praktischer Arzt in Braunschweig, und der Sohn konnte nach dem Besuch des
Katharineums und des Collegium Carolinums in Braunschweig zunächst seinen Studienwunsch sich erfüllen, nämlich das Studium der Rechtswissenschaften. Von 1825 bis 1828 studierte Caspari in Göttingen und legte das Anwaltsexamen ab. Nach einem dreijährigen Vorbereitungskurs als Auditor wurde er am 17. Mai 1832 in Braunschweig als Polizeikommissar angestellt.

Am 10. Oktober 1834 wurde Caspari als Kreisgerichtsassessor nach Blankenburg versetzt, wo er so erfolgreich tätig war, dass er bereits am 21. August 1835 mit der Verwaltung des Amtes Blankenburg beauftragt und noch im gleichen Jahr zum Justizamtmann ernannt wurde. Hier hat er zum Wohle Blankenburg einige Jahre erfolgreich gearbeitet, um schließlich am 29. Dezember 1841 nach Wolfenbüttel an das Herzogliche Amt versetzt zu werden. Zum 1. Oktober 1847 wurde er als Nachfolger des Polizeidirektors von Bernewitz nach Braunschweig berufen. Er hat dieses wichtige und gerade in den Revolutionsjahren 1848 und 1849 schwierige Amt erfolgreich verwaltet, und zwar bis zum 1. Juli 1850. Dies bedeutet zugleich, dass er im Doppelamt tätig war, denn am 29. April 1848 hatte ihn die Mehrheit des Rates der Stadt Braunschweig zum Vorsitzenden des Stadtmagistrates und damit zum Nachfolger von Magistratsdirektor Wilhelm Bode gewählt. Schon am 9. Mai hat der Herzog unter Verleihung des Titels Oberbürgermeister diese Wahl bestätigt. Oberbürgermeister Caspari wurde am 16. Mai 1848 in sein neues Amt eingeführt.