Braunschweig. Das Förderprogramm für regenerative Energien unterstützt noch einiges mehr. Vor dem Start gibt es eine Info-Veranstaltung.

Braunschweigerinnen und Braunschweiger können auch dieses Jahr wieder Zuschüsse für ihre eigene Energiewende und ihre individuelle Energieunabhängigkeit erhalten, kündigt die Stadtverwaltung an. Gefördert werden neben steckerfertigen Photovoltaikanlagen, Mieterstromprojekten und regenerativen Heizungen auch Energieeffizienzmaßnahmen in Bestandsgebäuden sowie die Weiterbildung zur Fachkraft Photovoltaik. Anträge können ab Dienstag, 2. April, im Serviceportal der Stadt Braunschweig gestellt werden. Die Zuwendungsrichtlinien, eine Förderübersicht und häufig gestellten Fragen und Antworten finden sich unter www.braunschweig.de/foerderung-regenerativ

Die Stadt Braunschweig bietet eine Info-Veranstaltung zum Thema Mini-PV-Anlagen an

Am Donnerstag, 21. März, bietet die Stadt nachmittags eine Informationsveranstaltung an, zu der sich alle Interessierten des Förderprogramms unter dem genannten Link anmelden können. Ort und genauer Zeitpunkt werden nach Anmeldung mitgeteilt. Es geht um den Ablauf des Förderprozesses (inkl. Antragstellung, Anmeldung BundID, Verwendungsnachweise und Auszahlung der Förderung) und um die aktuellen Förderinhalte. Dabei wird u. a. auf die Förderbedingungen bei steckerfertigen PV-Anlagen und die Besonderheit von klimafreundlichen Kältemitteln eingegangen. Weitere Fragen können per E-Mail an foerderung-umwelt@braunschweig.de oder per Telefon unter 0531/470-6313 gestellt werden.

Änderungen bei den Förderschwerpunkten

1. Solarstromerzeugung und Mieterstrom

Die Förderung von steckerfertigen PV-Anlagen wurde zusammengefasst und auf 200 Euro reduziert. Sie gilt zukünftig für Anlagen mit einer Ausgangsleistung des Wechselrichters von mindestens 0,35 kVa bis maximal 0,8 kVa (Kilovoltampere). „Damit wird finanziell auf sinkende Marktpreise und bezüglich der maximalen Ausgangsleistung des Wechselrichters auf eine sich im Jahr 2024 verändernde Gesetzesgrundlage reagiert“, erläutert die Stadt.

Um auf die fortbestehend angespannte finanzielle Situation von Leistungsbeziehenden (Bürgergeld, Grundsicherung, Wohngeld und BAföG) zu reagieren, wird bei ihnen die Förderung für steckerfertige PV-Anlagen um bis zu 150 Euro erhöht, kündigt die Stadtverwaltung an. Liegen die Gesamtkosten der Anlage unter der daraus resultierenden maximalen Förderhöhe von 350 Euro, wird die Förderhöhe auf die Höhe der Gesamtkosten reduziert.

2. Regenerative Wärme im Bestand

Im Bereich der regenerativen Wärme im Bestand werden Solarthermieanlagen zukünftig ab drei Quadratmetern Bruttokollektorfläche mit 500 Euro unterstützt. Dies gelte sowohl für Anlagen mit als auch ohne Heizungsunterstützung, so die Stadt.

Der Fördersatz für Brauchwasserwärmepumpen wird aufgrund einer angepassten Bundesförderung auf 500 Euro reduziert. „Durch die Förderung von Brauchwasserwärmepumpen wird indirekt der Einbau von Luft/Luft-Wärmepumpen mitgefördert. Diese sind ein kostengünstiger und klimafreundlicher Ersatz von Gas-Etagenheizungen, machen jedoch eine zusätzliche Anlage zur Warmwasserbereitung (z. B. eine Brauchwasserwärmepumpe) notwendig.“

Aufgrund eines Förderprogramms des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAfA), das Schulungen zum Einbau von Wärmepumpen nach VDI 4645 mit einem Fördersatz in Höhe von 90 Prozent unterstützt, wird dieser Förderschwerpunkt im städtischen Förderprogramm gestrichen.

3. Energieeffizienzmaßnahmen im Bestand

In Anbetracht der verbesserten Förderkulisse ab 2024 auf Bundesebene müsse auch die Förderung von Energieeffizienzmaßnahmen im Bestand angepasst werden, erläutert die Stadtverwaltung. Dies betreffe jedoch nur den städtischen Zuschuss für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle. Dieser richte sich weiterhin nach der Fördersumme des BAfA. Da die förderfähigen Kosten des BAfA jedoch temporär auf 60.000 Euro erhöht werden und somit eine maximale Fördersumme von 18.000 Euro ermöglicht wurde, reduziere sich die städtische Förderhöhe auf 25 Prozent (maximal 4500 Euro).

4. Aufteilung der Fördermittel

Die Nachfrage nach Förderungen für steckerfertige PV-Anlagen hält an. Im vergangenen Jahr wurden laut der Stadtverwaltung insgesamt 741 dieser Anlagen beantragt. „Damit war bereits ein großer Teil der für das Jahr 2023 zur Verfügung stehenden Fördersumme in Höhe von 500.000 Euro gebunden.“ Da Vorhaben wie Mieterstrom, der Einbau von Wärmepumpen und auch Energieeffizienzmaßnahmen im Vergleich zur steckerfertigen PV-Anlage eine größere Vorbereitungszeit benötigten, stünden in diesem Förderjahr zunächst maximal 200.000 Euro für die Förderung von steckerfertigen PV-Anlagen zur Verfügung.

„Somit haben alle anderen Antragstellenden der weiteren Förderschwerpunkte ausreichend Zeit, um einen Antrag zu stellen und die geforderten Unterlagen rechtzeitig einzureichen“, heißt es in der Pressemitteilung. „Nach Ablauf des 30. Juni 2024 wird der Fördertopf wieder zusammengelegt, sodass bei entsprechenden verfügbaren Fördermitteln auch weitere steckerfertige PV-Anlagen gefördert werden können.“ Sollte das Antragsvolumen die für steckerfertige PV-Anlagen verfügbare Fördersumme in Höhe von 200.000 Euro überschreiten, werde eine Warteliste eröffnet, die nach dem 30. Juni vorrangig berücksichtigt werde.

5. Änderungen im Antragsverfahren: Einführung der Bund ID

Die Antragstellung ist der Verwaltung zufolge wie gehabt über das Service-Portal der Stadt Braunschweig unter www.service.braunschweig.de möglich. „Ab diesem Jahr wird jedoch die Anmeldung über das neu eingerichtete bundesweite Konto des Bundes (BundID) notwendig, da das Servicekonto Niedersachsen, wie die Servicekonten der anderen Bundesländer, durch das Konto des Bundes (BundID) ersetzt wird.“ Wurde bereits ein Konto über das Serviceportal Niedersachsen erstellt, muss dieses nun durch das Konto des Bundes (BundID) ersetzt werden. „Dafür sollte die gleiche E-Mail-Adresse wie für das bisherige Konto verwendet werden, um Zugriff auf bereits digital gestellte Anträge zu erhalten“, erläutert die Stadt.

Nach der Anmeldung kann unter dem Suchbegriff „Förderprogramm für regenerative Energien und Energieeffizienzmaßnahmen“ das Antragsformular geöffnet, online ausgefüllt und versendet werden. Einzureichende Unterlagen können direkt mit hochgeladen werden oder sind spätestens innerhalb von acht Wochen über das jeweilige persönliche Service-Konto nachzureichen. Für die steckerfertigen PV-Anlagen werden bei der Antragsstellung keine Unterlagen benötigt, ausgenommen hiervon ist der Nachweis für die Bonus-Förderung.