Braunschweig. Viele Kleingarten- und Sportvereine werden wieder zum Osterfeuer einladen. Alle Veranstalter müssen sich bei der Stadt melden.

Ende März ist Ostern. In Braunschweig werden dann wieder etliche „Brauchtumsfeuer“ flackern. Allerdings ist dies nicht in jedem Garten gestattet. Osterfeuer müssen öffentlich zugänglich sein, zum Beispiel in Kleingarten- und Sportvereinen. Um einen Überblick über Zeitpunkt, Lage und Ausmaß des beabsichtigten Feuers zu erhalten, müssen die Osterfeuer unter Nennung eines Verantwortlichen bei der Abteilung Umweltschutz, Willy-Brandt-Platz 13, 38102 Braunschweig, Fax 470-6399, E-Mail umweltschutz@braunschweig.de gemeldet werden. Dies ist bis zum 13. März möglich.

Regeln beim Osterfeuer in Braunschweig: Nur Baum- und Strauchschnitt verbrennen!

Die Stadt weist auf die Regeln hin. So dürfen Osterfeuer nicht für die Abfallbeseitigung missbraucht werden. Nur der im Rahmen des jährlichen Pflanzenschnitts anfallende Baum- und Strauchschnitt darf verbrannt werden. „Mit dem Aufschichten des Brennmaterials sollte erst kurz vor Ostern begonnen werden, da das Lagern des Brennmaterials über einen längeren Zeitraum erfahrungsgemäß auch zum Ablagern von Abfällen führt“, heißt es weiter. Die Abteilung Umweltschutz führe aus diesem Grund auch Kontrollen der zum Abbrennen vorgesehenen Baum- und Strauchschnitte durch. Sollten dabei Abfälle gefunden werden, müssen diese sofort entfernt werden. Die Menge des Brennmaterials darf aus Sicherheitsgründen 150 Kubikmeter nicht überschreiten.

„Große Reisighaufen sind ein idealer Lebensraum für Kleintiere. Käfer, Wildbienen, Kröten, Kleinvögel, Igel und Wiesel sind nur einige Arten, die hier ein vermeintlich sicheres Versteck finden“, so die Stadtverwaltung. „Am Tag vor dem Abbrennen muss daher durch geeignete Maßnahmen – zum Beispiel Umschichten des Brennmaterials – sichergestellt werden, dass Tiere ausreichend Gelegenheit zur Flucht haben.“

Keine flüssigen Brennstoffe wie Benzin oder Öl verwenden!

Zwischen der Feuerstelle und dem nächsten Wohngebäude aus nicht brennbaren Materialien muss ein Mindestabstand von 50 Metern, in allen anderen Fällen von 100 Metern eingehalten werden. Beim Anzünden dürfen keinesfalls flüssige Brennstoffe wie Benzin oder Öl verwendet werden, da diese Stoffe bei unsachgemäßer Handhabung nicht nur gefährlich sind, sondern auch zu einer Verschmutzung von Boden und Grundwasser führen können.

Außerdem betont die Stadt: „Das Feuer darf nur so abgebrannt werden, dass Menschen oder benachbarte Grundstücke nicht durch Rauch oder Funkenflug gefährdet oder belästigt werden.“ Das Feuer muss stets beaufsichtigt werden und einfache Löschmittel wie Sand, Schaufeln, Decken oder Gartenschlauch müssen greifbar sein. Das Osterfeuer muss innerhalb weniger Stunden, in der Regel von Einbruch der Dunkelheit bis Mitternacht, vollständig abgebrannt sein. Ist das Brennmaterial schließlich zu Asche verbrannt, ist die restliche Glut zu löschen und gegen Funkenflug mit Erde abzudecken.

Innerhalb einer Woche nach dem Abbrennen sind die Osterfeuerplätze zu säubern und die Verbrennungsrückstände ordnungsgemäß zu entsorgen. Die Asche darf nicht zu Düngezwecken in der Landwirtschaft oder in Klein- bzw. Hausgärten verwendet werden, da sie Schadstoffe und unvollständig verbrannte Brennmaterialien enthält. Die Kompostierung der Asche ist ebenfalls nicht möglich. Die Asche muss als Abfall bei Alba entsorgt werden.