Braunschweig. Polizei und Ordnungsdienst in Braunschweig kündigen Präsenz und verstärkte Kontrollen an. Worauf ist sonst noch zu achten?

Der Verkauf von Feuerwerk ist längst gestartet. Aber halten sich auch alle an die Regeln? Bleibt alles sicher? Jedenfalls wird bereits lange vor der Silvesternacht schon kräftig geknallt ...

Dabei sind die Regeln doch klar - fürs Zünden, Abbrennen und Knallen nur am am 31. Dezember und 1. Januar gelten wie immer Vorschriften. Am striktesten sind sie im Bereich des Bohlweges in der Braunschweiger Innenstadt.

Die Stadt Braunschweig weist zunächst darauf hin, dass in unmittelbarer Nähe von besonders brand-empfindlichen Gebäuden oder Anlagen kein Feuerwerk abgebrannt werden darf.

Hier ist überall das gesetzliche Verbot zu beachten, Feuerwerk abzubrennen

Betroffen sind davon insbesondere Stadtbereiche mit reetgedeckten Dächern wie Riddagshausen sowie Fachwerkhäuser in engen oder besonders gefährdeten Lagen, zum Beispiel im Magniviertel einschließlich Löwenwall, in der Echternstraße, der Bruchstraße, am Burgplatz und am Wollmarkt. Das gesetzliche Verbot, Feuerwerk abzubrennen, gilt auch in unmittelbarer Nähe von Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie von Kirchen.

Nun zum Brennpunkt Bohlweg: Im Bereich der Bohlweg-Kolonnaden zwischen Dankwardstraße und Langer Hof in Braunschweig und auch auf der gegenüberliegenden Straßenseite entlang der Straßenbahnhaltestelle ist es laut der Stadtverwaltung erneut untersagt, Feuerwerkskörper zu zünden oder mit sich zu führen. Auch das Mitführen von Glasbehältnissen in diesem Bereich ist untersagt.

Es geht dabei um den Zeitraum von Sonntag, 31. Dezember, 18 Uhr, bis Montag, 1. Januar, 6 Uhr. Den dort ansässigen Kiosken werde in dieser Zeit der Verkauf von Glasbehältnissen sowie von Alkohol zum Außer-Haus-Verzehr untersagt, heißt es. „Sie wurden darüber mit entsprechenden Bescheiden informiert“, so die Stadtverwaltung.

Verbote nach Vorfällen in Braunschweig

Hintergrund dieser Verbote sind die Vorfälle bei den Silvesterfeiern 2017 und 2018: Im Jahr 2017 waren auf dem Schlossplatz zwei Menschen von Feuerwerkskörpern schwer am Auge verletzt worden. Die Täter konnten nicht ermittelt werden. Die Staatsanwaltschaft Braunschweig hat beide Verfahren nach elf Monaten ergebnisloser Ermittlungsarbeit eingestellt. Zum Jahreswechsel 2018/19 hatte sich dann der Bereich der Bohlweg-Kolonnaden als Brennpunkt erwiesen. Bis zu 300 Personen hatten sich damals dort aufgehalten und waren laut der Stadtverwaltung durch extremen Alkoholkonsum und gefährlichen Umgang mit Feuerwerkskörpern aufgefallen.

Braunschweigs Ordnungsdezernent: Rücksicht auf Tiere nehmen

Ordnungsdezernent Tobias Pollmann weist darauf hin, dass die gesetzlichen Verbote im gesamten Stadtgebiet gelten, auch in den Ortslagen. Er bittet die Braunschweiger Bevölkerung auch in diesem Jahr um gegenseitige Rücksichtnahme am Silvesterabend.

„Auch sollte jeder Rücksicht auf Tiere nehmen und Feuerwerkskörper nicht in deren unmittelbarer Nähe zünden“, heißt es in der Pressemitteilung weiter. „Dies gilt insbesondere im Umkreis der Hochwassergebiete, wo Wildtiere ohnehin schon besonderen Belastungen ausgesetzt sind.“

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Pollmann kündigt an: Polizei und Zentraler Ordnungsdienst werden an öffentlichen Orten, an denen Feuerwerk abgebrannt wird, Präsenz zeigen und auf einen ordnungsgemäßen Umgang mit dem Feuerwerk hinwirken. Der Bereich der Bohlweg-Kolonnaden werde ein Schwerpunkt der Kontrollen sein.