Braunschweig. Volksverhetzung: Das Unsägliche, das Unerträgliche wieder sagbar machen und neuen Hass säen – Lesen Sie dazu unseren Kommentar.

Laut Staatsanwaltschaft Braunschweig sind die Äußerungen „Judenpack“, „Judenpresse“ und „Feuer und Benzin für euch“ im Kontext der Umstände keine Volksverhetzung. Zum zweiten Mal hat sie jetzt ein Verfahren gegen einen Funktionär der Partei „Die Rechte“ eingestellt.

Es ging um Äußerungen am Rande einer Versammlung am Volkstrauertag 2020 auf dem Löwenwall. Der Neonazi hatte Medienvertreter in dieser Weise beschimpft. Lesen Sie dazu unseren Kommentar:

Wurzeln im Völkermord

Entschuldigung, liebe Leserinnen und Leser, aber gleich neben einer Überschrift „,Judenpack’ – Verfahren erneut eingestellt“ kann und will ich hier keine Döneken schreiben. Die Vorstellung, dass Äußerungen wie „Judenpack“, „Judenpresse“ und „Feuer und Benzin für euch“ keine Volksverhetzung seien, weil sie sich „nicht gegen alle in Deutschland lebenden Juden gerichtet“ hätten „im Allgemeinen“, ist nicht nur zynisch, sondern schlicht falsch.

Denn die genannten Bezeichnungen sind nicht etwa „normale“ Beleidigungen im Erregungseifer „im Zweipersonenverhältnis“, sondern wurzeln direkt im millionenfachen Mord an den europäischen Juden. Dieser begann und hatte seine Wurzeln exakt in Begriffen und Äußerungen wie diesen, die die Grundlage dafür mit Ausgrenzung, Hass und Verhetzung lieferten.

Zu allem Überfluss, sehr geehrte Braunschweiger Staatsanwaltschaft, beschimpfte hier ein Mitglied der offen rechtsradikalen Neonazi-Partei „Die Rechte“ am Volkstrauertag 2020 Journalisten als „Judenpack“, „Judenpresse“ und „Feuer und Benzin für euch“. Gemeint ist hier gerade nicht eine quasi nichtöffentliche Sphäre, sondern spektakulär das Gegenteil: Es geht hier darum, unsägliche, unerträgliche Begriffe, die dem Völkermord den Boden bereitet haben, sagbar und geläufig zu machen, sie einzusetzen für neuen Hass.

Die Hemmschwelle wird jedes Mal wieder gesenkt – und das Gift verbreitet sich. Wie mag wohl sonst eine Definition von Volksverhetzung ausfallen? Da ist es dann übrigens kein Betriebsunfall, wenn die Volksverhetzung nicht gezielt veröffentlicht wird, sondern quasi ungewollt. Nicht durch die Veröffentlichung wird der öffentliche Frieden gestört. Hass und Hetze stören ihn nachhaltig und gefährlich, weshalb den Anfängen zu wehren ist.

Lesen Sie dazu auch:

„Judenpack“ – Verfahren in Braunschweig erneut eingestellt