Braunschweig. Gutachten ergibt: Asbestfasern können nicht nachgewiesen werden. Situation muss jedoch in regelmäßigen Abständen überprüft werden.

Nachdem in Deckenverkleidungen des Braunschweiger Bauaktenarchivs im Rathaus-Nebengebäude Langer Hof 8 Asbest entdeckt worden war, hatte der Eigentümer Untersuchungen der Raumluft und von Stäuben beauftragt.

Die Einsicht in die Bauakten durch die Bürger war nicht möglich, weil auch die städtischen Bediensteten das Archiv nicht betreten durften.

Gutachter kann Entwarnung geben – keine Gefahr

Der Gutachter hat nun aber laut Pressemitteilung der Stadt Braunschweig festgestellt, dass in beiden Fällen keine Asbestfasern nachgewiesen werden konnten. Das Asbest in den Deckenverkleidungen stellt demnach laut Gutachter keine Gefährdung der Nutzerinnen und Nutzer dar.

Es obliegt laut Mitteilung dem Eigentümer, „die Situation in regelmäßigen Abständen zu überprüfen“. Damit könnten Akten durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bauordnung wieder im Bauaktenarchiv herausgesucht werden.

Bürger können wieder in Bauakten schauen

Einsichtnahmen für die Bürgerinnen und Bürger in Bauakten würden dadurch wieder möglich. Diese würden ab Montag, 21. November, ganz normal nach Terminvereinbarung erfolgen.

Die Abteilung Bauordnung wird laut Mitteilung alle Antragsteller kontaktieren, deren Termine in den letzten Tagen ausfallen mussten, und mit ihnen Nachholtermine vereinbaren.