Braunschweig. Der Gericht hat entschieden. 53-jährige Mitarbeiterin des Sicherheitsdienstes im Pförtnerbereich des Westermann-Verlags war brutal getötet worden.

An Karsamstag dieses Jahres ereignete sich die grausame Tat: Offenbar hatte ein Mann eine Mitarbeiterin des Sicherheitsdienstes im Pförtnerbereich des Westermann-Verlags überwältigt. Als ein Zeuge und die Polizei eintraten, saß er auf dem Rücken der Frau, ein blutverschmiertes Cuttermesser lag auf dem Boden. Die 53-Jährige starb wenig später an unzähligen Schnitt- und Stichverletzungen, vor allem im Kopfbereich.

Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet

Am Freitag ist vor dem Landgericht Braunschweig der Prozess um die tödliche Attacke auf eine Sicherheitsdienst-Mitarbeiterin im Westermann-Verlag nun zu Ende gegangen. Die Kammer sprach den Angeklagten wegen Schuldunfähigkeit frei und ordnete eine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus nach § 63 StGB an, nachdem dies sowohl von der Staatsanwaltschaft, der Nebenklage als auch dem Verteidiger beantragt worden war.

Der Angeklagte beteuerte im letzten Wort erneut seine Unschuld und bestritt, dass er krank sei. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, der Angeklagte kündigte bereits nach Urteilsverkündung Berufung an.

Der 41-Jährige Beschuldigte war an Karsamstag von einem Mitarbeiter des Westermann-Verlags im Pförtnerhaus des Verlags entdeckt worden. Dort hatte er offenbar die Mitarbeiterin des Sicherheitsdienstes überwältigt. Auch als die später von dem Mitarbeiter alarmierte Polizei eintraf, saß der Mann noch auf dem Rücken der Frau.

Ein blutverschmiertes Cuttermesser lag auf dem Boden. Die 53-Jährige starb wenig später an unzähligen Schnitt- und Stichverletzungen, vor allem im Kopfbereich.

Ein psychiatrischer Gutachter attestierte dem gebürtigen Chinesen eine paranoide Schizophrenie, die Ärzte bereits 2012 diagnostiziert hatten. Derzeit, so der Sachverständige, befinde sich der Mann in einem akut psychotischen Zustand und könne nicht mehr zwischen Wahn und Realität unterscheiden.

Die Unterbringung nach § 63 StGB erfolgt ohne zeitliche Begrenzung. Der Gutachter hatte in seinem Vortrag jedoch erklärt, dass eine Therapie viele Jahre in Anspruch nehmen werde.

Drei Tage wurde der Mann eingearbeitet

Ein als Zeuge geladener Westermann-Angestellter berichtete in einem früheren Prozesstag über seine Sicht auf den Angeklagten. Drei Tage lang hatte er den Mann in der Versandabteilung des Verlags eingearbeitet. Der Neue sei motiviert gewesen, noch dazu fleißig und intelligent, erzählte er.

Aber es habe auch merkwürdige Situationen gegeben. Einmal habe sich der Angeklagte mit einem LKW-Fahrer fast geprügelt, weil er Sorge gehabt habe, dass der Laster auf der schrägen Rampe habe wegrollen können. Ein anderes Mal habe er einen Kollegen mit einer Luftdruckpistole in der Hand bedroht, weil dieser den Innenraum einer Maschine betreten habe.

„Er hat geradezu penibel auf Vorschriften geachtet“, erzählt der Zeuge. Zudem, so hätten ihm Kollegen erzählt, habe der Mann häufiger mit Spinnen geredet.

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Der psychiatrische Gutachter berichtete, dass er den Beschuldigten nicht habe sprechen können. Zweimal sei er vergeblich in der Haftanstalt gewesen. Der 41-Jährige habe sich geweigert zu reden, aggressiv gegen die Trennscheibe geschlagen. Fakt sei: Der Angeklagte komme aus gutem Hause, habe in seiner chinesischen Heimat offenbar Medizin studiert.

Viele Strafanträge gestellt

Später in Deutschland habe er selten lange in einem Job gearbeitet. Zuletzt sei er quasi obdachlos gewesen, habe Lagerräume angemietet und diese illegalerweise zu Wohnzwecken genutzt.

Zudem habe er Strafanträge gegen alle möglichen Menschen gestellt und den Sicherheitsdienst-Mitarbeiter eines Einkaufszentrums bedroht. Die 2012 schon einmal gestellte Diagnose einer paranoiden Schizophrenie halte er für richtig. Der Mann sei derzeit in einem akut psychotischen Zustand, Ängste und Realität würden sich dabei vermischen.