Braunschweig. Ab Mitte Mai verschickt das Finanzamt Infopost. Vom 1. Juli bis zum 31. Oktober 2022 müssen Eigentümer eine Extra-Steuererklärung abgeben.

Die anstehende Reform der Grundsteuer verunsichert etliche Grundstückseigentümer. Schon lange wird darüber gesprochen, jetzt wird es etwas konkreter. Alle Grundstückseigentümer müssen zwischen 1. Juli 2022 und 31. Oktober dieses Jahres eine Grundsteuererklärung für bebaute und unbebaute Grundstücke beim zuständigen Finanzamt abgeben. Ab kommender Woche werden die Braunschweiger Finanzämter entsprechende Infobriefe verschicken. Das kündigt Cordula Busch, Leiterin des Finanzamts Braunschweig-Wilhelmstraße, jetzt an.

Ziel der Reform ist eine gerechtere Grundsteuer

Zum Hintergrund: Für die Kommunen ist die Grundsteuer eine wichtige Einnahmequellen. Braunschweig rechnet zum Beispiel in diesem Jahr mit Einnahmen von rund 53 Millionen Euro. Ein Vergleich: Die Gewerbesteuereinnahmen werden aktuell mit 170 Millionen Euro prognostiziert, und über die Einkommenssteuer erwartet die Stadt in laufenden Jahr 139 Millionen.

Grundsteuer zahlt jeder Eigentümer eines Grundstücks oder einer Immobilie. Vermieter legen sie üblicherweise auf die Mieter um. Bei Wohnungseigentümern geht es in der Regel um einige Hundert Euro im Jahr, bei Eigentümern größerer Mietshäuser auch um vierstellige Beträge.

Bisher berechnen die Finanzämter den Wert einer Immobilie auf Grundlage veralteter Daten. Das führt dazu, dass für vergleichbare Grundstücke in ähnlicher Lage eine unterschiedliche Grundsteuer fällig wird. Das Bundesverfassungsgericht hatte deswegen eine Neuregelung gefordert. Ziel ist eine gerechtere Grundsteuer. Ab 2025 soll nun ein neuer Rechenweg gelten. Bis dahin müssen bundesweit fast 36 Millionen Grundstücke neu bewertet werden – ein enormer Aufwand für die Finanzbehörden.

Einfache Lagen werden etwas niedriger, gute Lagen etwas höher besteuert

Bei der neuen Berechnung der Grundsteuer kommt in Niedersachsen das sogenannte Flächen-Lage-Modell zum Zuge. Das Landesamt für Steuern erklärt dies so: „Ausgangspunkt der Berechnung sind die Grundstücks- und Gebäudeflächen sowie wertunabhängige Äquivalenzzahlen. Ergänzend wird die Lage der Grundstücke berücksichtigt. Nicht nur Fläche und Bebauung, sondern auch die mögliche Teilhabe am kommunalen Nutzungsangebot durch den Grundbesitz in der jeweiligen Lage wird einbezogen.“

Dazu werde der für alle Bauflächen vorhandene Bodenrichtwert genutzt und mit dem Durchschnittsbodenrichtwert der Gemeinde ins Verhältnis gesetzt. Das Ergebnis: „Einfache Lagen werden etwas niedriger, gute Lagen etwas höher besteuert.“

Gesamtaufkommen an Grundsteuer durch die Reform weder steigen noch sinken

Wie viel die einzelnen Eigentümer künftig zahlen müssen, erfahren sie wahrscheinlich erst 2025. Denn entscheidend sind auch die Hebesätze – diese bestimmen letztlich, wie viel man in welcher Stadt zahlen muss. Die Städte und Gemeinden können ihre Hebesätze anpassen.

Allerdings: Die Grundsteuerreform soll aufkommensneutral durchgeführt werden. Das heißt, das Gesamtaufkommen an Grundsteuer in Braunschweig soll durch die Reform weder steigen noch sinken.

Grundsteuer-Viewer soll die Abgabe der Steuererklärung erleichtern

Diese bevorstehende Grundsteuererklärung soll ab dem 1. Juli elektronisch zum Beispiel über das Portal „Mein ELSTER“ (www.elster.de) eingereichet werden – und zwar bis zum 31. Oktober 2022. Dieser Termin gelte auch für steuerlich beratene Eigentümerinnen und Eigentümer, heißt es seitens des Landesamtes für Steuern. Insgesamt würden für die Grundsteuererklärung nur wenige Daten benötigt. Das schon erwähnte Flächen-Lage-Modell erfordere nur wenige Angaben zu Flächengrößen und deren Nutzung. „Es sind sowohl Angaben zu dem Grundstück als auch zu den (Mit-)Eigentümerinnen und den (Mit-)Eigentümern zu machen.“

Als besonderes Serviceangebot verweist das Landesamt auf den sogenannten Grundsteuer-Viewer. Dieses kostenfreie Programm zeige, welche Daten zum Grundstück/Flurstück erforderlich sind. Außerdem erkläre es den Lage-Faktor. Der Grundsteuer-Viewer ist unter www.grundsteuer-viewer.niedersachsen.de bereits freigeschaltet.

Stichtag für alle Angaben ist der 1. Januar 2022

„Lediglich die Wohn- und/oder Nutzflächen müssen selbstständig ermittelt werden“, heißt es in einer Pressemitteilung des Landesamts für Steuern. „Diese sind üblicherweise in Mietverträgen, Kaufverträgen, Bauplänen u.ä. zu finden. Sollten keine Unterlagen mehr vorhanden sein, können die Flächen auch durch schlichtes Nachmessen bestimmt werden.“

Stichtag der Wertermittlung ist der 1. Januar 2022. „Alle Angaben bezüglich des Grundstücks sind so zu erklären, wie sie an diesem Tag vorgelegen haben. Der 1. Januar 2022 ist auch maßgeblich dafür, wer die Grundsteuererklärung abzugeben hat: Wer an diesem Tag Eigentümerin bzw. Eigentümer war, ist verpflichtet eine Erklärung abzugeben, selbst wenn das Grundstück mittlerweile veräußert wurde“, so das Landesamt.

Weitere hilfreiche Informationen zur Umsetzung der Grundsteuerreform in Niedersachsen, Checklisten, Erklärvideos sowie Antworten auf die wichtigsten Fragen finden Interessierte online unter www.lstn.niedersachsen.de/steuer/grundsteuer.