Braunschweig. Das Freibad Bürgerpark startet bald in die Saison. Danach folgen das Raffteichbad und das Freibad Waggum. Was ist neu? Was müssen Badegäste beachten?

Als erstes der drei Braunschweiger Freibäder startet wie immer das Freibad Bürgerpark in die Badesaison – und zwar am Freitag, 13. Mai, um 6 Uhr. „Sprungtürme, Rutsche, Soccercage, Beachvolleyballfeld und weitere Attraktionen sorgen dann wieder für Freibadspaß pur“, kündigt die Stadtbad GmbH in einer Pressemitteilung an.

Und: „Es ist die erste Saison nach gut zwei Jahren Pandemie, in der sich eine gewisse Normalität im Freibadbetrieb abzeichnet.“ Die Besucherkapazität ist bis auf Weiteres nicht mehr beschränkt, der Einlass wird nicht mehr durch Zeitfenster versetzt geregelt. Außerdem können die Badegäste wieder nahezu unbegrenzt Tickets an der Badkasse kaufen – es ist also kein vorheriger Kauf eines Onlinetickets notwendig.

„Wer sich dennoch ein eventuelles Anstehen an der Kasse, insbesondere an heißen Sommertagen, sparen möchte, für den steht weiterhin der Onlineshop unter shop.stadtbad-bs.de zur Verfügung“, so die Stadtbad GmbH. Dort kann tagesaktuell Tickets für die Freibäder kaufen. In den Freibädern Bürgerpark und Raffteich können die Onlinetickets direkt am Drehkreuz entwertet werden.

Kurze Pause in der Wasserwelt, Sommerpause im Bürgerbadepark

Der Saisonstart der beiden Freibäder Raffteich und Waggum sei wie immer abhängig von der Wetterlage. Der Termin werde unter www.stadtbad-bs.de bekanntgegeben. Das Freizeitbad Wasserwelt geht vom 9. bis 22. Mai in eine kurze Sommerpause für Wartungs- und Reparaturarbeiten. „Bereits seit dem 28. April wird dort die Seesauna im Außenbereich renoviert und steht bis zur Schließung am 9. Mai nicht zur Verfügung“, heißt es. Das Hallenbad Bürgerbadepark ist in der Sommersaison für die Öffentlichkeit geschlossen, sobald das Freibad an den Start geht.

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Raffteichbad öffnet bei schlechtem Wetter länger

Wie in den letzten Jahren soll erneut die Bäderampel anzeigen, wann das Raffteichbad und das Freibad Waggum öffnen – je nach prognostizierter Temperatur und Sonnenscheindauer. Ziel sind eine bedarfsgerechte Öffnung und ein angemessener Einsatz des Personals. „Neu ist dabei, dass das Freibad Raffteich bei schlechten Wetter für hartgesottene Frühschwimmer bis 11.30 Uhr nutzbar ist“, kündigt die Stadtbad GmbH an. „In der vergangenen Saison war hier bei Regenwetter bereits um 9.30 Uhr Schluss.“

Die Bäderampel ist ab Inbetriebnahme des Raffteichbades unter www.stadtbad-bs.de oder auf Aushängen an den jeweiligen Freibadkassen im Raffteich und im Bürgerpark zu finden. Ausgenommen von der Regelung ist das Freibad Bürgerpark – es steht den Gästen die gesamte Sommersaison uneingeschränkt zur Verfügung.

Kostenloser Eintritt für Kinder unter 10 Jahren

Zum Start der Freibadsaison im Freibad Bürgerpark bekommen an den ersten drei Öffnungstagen alle Kinder, die unter zehn Jahre alt sind, eine kostenlose Eintrittskarte. „Während der Pandemie haben insbesondere die Kinder unter den Einschränkungen viele Kompromisse hinnehmen müssen“, sagt Geschäftsführer Tobias Groß. „Mit dieser Aktion wollen wir den Kids einen tollen Start in eine hoffentlich sonnige Saison bescheren.“ Ähnliche Aktionen sind ihm zufolge auch zum Start der anderen beiden Freibäder geplant.

Vorhandene Eintrittskarten können wieder eingelöst werden

Schon seit längerer Zeit dürfen alle vorhandenen Eintrittskarten, die während der Pandemie nicht einlösbar waren, wieder genutzt werden. „Die Gültigkeit der Tickets haben wir für die Hallenbäder um 1,5 Jahre und für die Freibäder um 2 Jahre verlängert“, so Groß. Für den Sommer bedeute das, dass auch die 60er Sommerbadekarte wieder fleißig abgeschwommen werden könne. Gegen Vorlage der „alten“ Karte werden alle Tickets mit einem Ablaufdatum nach dem 14. März 2020 (Beginn des ersten Lockdowns) an den Sommerbadkassen Raffteich und Bürgerpark um jeweils zwei Jahre verlängert.

Empfehlungen statt Vorschriften

„Zwar sind umfangreiche Hygienemaßnahmen nicht mehr gesetzlich vorgeschrieben“, sagt Groß. „Wir empfehlen unseren Gästen zum Schutz aller Anwesenden dennoch weiterhin das Tragen einer Maske in den Eingangs- und Umkleidebereichen sowie das Abstandhalten zu anderen Gästen.“ Auch solle niemand, der Symptome einer eventuellen Covid-Infektion aufweise, die Einrichtungen betreten.