Braunschweig. Somit können sich im Braunschweiger Kirchengebiet nun auch diejenigen kirchlich trauen, die sich keinem Geschlecht zuordnen.

Die Braunschweiger Landeskirche spricht sich für eine Änderung des Traugesetzes aus. Hierdurch wird die kirchliche Eheschließung neben gleichgeschlechtlichen Personen auch solchen des dritten Geschlechts – also denjenigen, die sich weder als Mann noch Frau definieren – ermöglicht.

In der entsprechend geänderten Präambel des Traugesetzes heißt es nun: „Die Ehe ist eine Gabe Gottes und hat die Bestimmung, das gemeinsame Leben zweier Menschen auf Lebenszeit in gegenseitige Achtung zu gestalten.“ Der explizite Bezug auf Mann und Frau ist hier aufgehoben.

Trauung für alle – Landeskirche Braunschweig setzt sich über Empfehlungen hinweg

Mit diesem Beschluss geht die Landeskirche Braunschweig über Traugesetze in anderen Kirchen hinaus, die bisher lediglich die kirchliche Trauung für gleichgeschlechtliche Menschen ermöglichen. Die Synode setzte sich mit ihrer Abstimmung zudem über eine Empfehlung des Landeskirchenamtes hinweg – dieses hatte gemahnt, in der Sache die Stellungnahme der Theologischen Kammer abzuwarten.

In Braunschweig stimmten nun aber 34 Synodale für die Ehegesetz-Änderung, so die Mitteilung.