Braunschweig. Das hätte böse enden können: Die Polizei stoppte am Wochenende einen Betrunkenen, der mit einem E-Scooter auf der Autobahn unterwegs war.

Ob auf der Autobahn, auf einer vierspurigen Straße in entgegengesetzter Richtung oder in Schlangenlinien auf Geh- und Radwegen – die Polizei hat am Wochenende mehrere E-Scooter-Fahrer gestoppt und kontrolliert, die bis zu drei Promille Atemalkohol aufwiesen.

In der Zeit von Freitagmorgen bis Sonntagnacht stellten die Beamten sechs Fahrer fest, die „zum Teil unsicher und in gefährlicher Weise unterwegs waren“, heißt es im Polizeibericht. Die ausschließlich männlichen Fahrer waren im Alter zwischen 20 und 24 Jahren.

Zwei Männer flüchten, als die Polizei sie auf ihrem E-Scooter stoppen will

In der Leopoldstraße waren statt einer zulässigen Person gleich zwei Personen auf dem E-Scooter unterwegs. Der Fahrer zeigte mit seinen Schlangenlinien eine unsichere Fahrweise. Als sie die Polizei erblickten, versuchten die beiden jungen Männer zu Fuß zu flüchten. Eine Polizeibeamtin folgte dem Fahrer über einige Straßen und Wege ebenfalls zu Fuß und konnte ihn schließlich stellen. Der 20-Jährige roch merklich nach Alkohol. Ein freiwilliger Atemalkoholtest ergab einen Wert von rund 1,5 Promille. Seinen Führerschein stellten sie zur Vorbereitung der Einziehung durch einen Richter sicher. Bis zu einer gerichtlichen Entscheidung darf der Mann keine Kraftfahrzeuge mehr führen.

Einen zweiten doppelt besetzten E-Scooter entdeckten Polizisten vor der Innenstadtwache in der Münzstraße. Als die Beamten den 24-jährigen Fahrer aufforderten anzuhalten, setzte er zur Flucht über den Platz der Deutschen Einheit und in eine Sackgasse an. Nachdem er eine Begrenzungsmauer überwunden hatte, konnte er von weiteren Polizeibeamten schließlich gestoppt werden. Hier ergab ein Alcotest laut Polizei ebenfalls rund 1,5 Promille.

Die Folge waren auch in diesem Fall eine Strafanzeige, eine Blutprobe sowie die Sicherstellung des Führerscheins.

Ähnlich erging es einem 20-Jährigen, der den voneinander getrennten Rad- und Gehweg am Neustadtring in voller Breite und in entgegengesetzter Richtung befuhr. „Auch dieser Mann zeigte Ausfallerscheinungen, er schwankte deutlich und konnte sich auch nur in verwaschener Sprache äußern. Mit rund drei Promille Alkohol in der Atemluft endete seine Fahrt“, berichten die Beamten weiter. Auch seinen Führerschein stellten die Polizisten sicher.

Auf der Hamburger Straße kam einem Streifenwagen schließlich ein E-Scooter entgegen, der entgegengesetzt die Fahrbahn befuhr, statt den Radweg der anderen Straßenseite zu nutzen. Als der 20-Jährige den Streifenwagen erkannte, stellte er den Elektroroller sofort auf dem Gehweg ab. Während der Verkehrskontrolle nahmen die Polizeibeamten Atemalkoholgeruch wahr. „Eine verwaschene Aussprache und auffällig gerötete Augen verstärkten den Eindruck einer erheblichen Alkoholisierung“, melden die Beamten. Ein Test habe knapp zwei Promille ergeben. Die Polizeibeamten ließen eine Blutprobe entnehmen und stellten den Führerschein des Mannes sicher.

Ein Zeuge hatte den E-Scooter auf der Autobahn bemerkt und die Polizei gerufen

„In besonders gefährlicher Weise war ein 21-Jähriger unterwegs, der mit einem E-Scooter verbotswidrig die Autobahn nutzte. Ein Zeuge hatte den Mann auf der A 391 gesehen und sofort die Polizei informiert“, heißt es im Polizeibericht. Auch bei diesem Mann stellten die Polizisten eine deutliche Alkoholfahne fest. Ein Atemalkoholtest ergab über zwei Promille, so dass auch diesem Verkehrsteilnehmer eine Blutprobe entnommen und der Führerschein sichergestellt werden musste.

„Insbesondere auf der Autobahn hängt es meist nur vom Zufall und der besonderen Wachsamkeit der anderen Verkehrsteilnehmer ab, dass es nicht zu einem Unfall mit schwersten Folgen kommt. Denn eine Knautschzone oder schützende Airbags, wie sie in einem PKW vorhanden sind, hat ein E-Scooter oder ein Fußgänger nicht“, mahnt die Polizei. Und weist darauf hin, dass „bei der Nutzung von Elektrokleinstfahrzeugen, also den hier genannten E-Scootern, die gleichen Vorschriften bezüglich der Alkoholgrenzen gelten wie bei anderen Kraftfahrzeugen“.

Lesen Sie auch zum Thema:

E-Scooter-Parkchaos- Der Geduldsfaden wird dünner

Tier baut die E-Scooter-Flotte in Braunschweig aus

Wolfsburger E-Scooter-Fahrer hat 2,41 Promille

Nun auch Bolt-E-Scooter in Braunschweig