Braunschweig. Die Messe soll eigentlich am 5./6. September stattfinden. Doch jetzt gilt die neue Corona-Verordnung. Veranstalter kündigt rechtliche Schritte an.
Jobmesse Braunschweig: Erst zulässig, nun aber untersagt?
Von Cornelia Steiner
Braunschweig. Die Messe soll eigentlich am 5./6. September stattfinden. Doch jetzt gilt die neue Corona-Verordnung. Veranstalter kündigt rechtliche Schritte an.
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