Braunschweig. Die Corona-Regeln wollen es so: Die Stadt lässt in das Standesamt-Zimmer nur maximal zehn Personen – und macht keine Ausnahmen.

Es soll der schönste Tag im Leben werden für die Tochter von Aline K. Im August, in ein paar Tagen, wird die 23-Jährige heiraten. Die Unterlagen sind längst eingereicht im Rathaus, das junge Paar erhält sodann eine interne Hausordnung vom Standesamt. Die besagt: Maximal nur 10 Personen sind zugelassen, einschließlich Standesbeamtin und Brautpaar.

Die jungen Leute sind geschockt. Das hatten sie nicht erwartet: dass sie am schönsten Tag ihres Lebens innerhalb ihrer Familie selektieren müssen, wer an der Zeremonie teilnehmen darf und wer nicht. K.: „Es dürfen 2 Trauzeugen, die 4 Elternteile und der Bruder anwesend sein.“ Für den Stiefvater, der extra 6000 Kilometer auf sich nimmt für die Hochzeit, heißt das: Er muss draußen bleiben. Was für das junge Paar noch viel schlimmer ist: dass selbst für die einzige Oma (76) keine Ausnahme gemacht wird. Auch sie darf nicht anwesend sein, wenn sich das Paar das Ja-Wort gibt. Das Standesamt lehnt dieses Ansinnen ab. Zehn Personen, dann ist Schluss! Auf Nachfrage, wer denn entschieden habe, dass nur 10 Personen dabei sein dürfen, habe man im Standesamt keine Antwort geben können.