Braunschweig. Auch im Heidbergpark ist es am Donnerstag nicht erlaubt, Alkohol dabei zu haben. Stadt und Polizei reagieren damit auf die Eskalation im letzten Jahr.

Zu Christi Himmelfahrt am Donnerstag soll das Wetter hervorragend sein – also herrschen eigentlich beste Voraussetzungen für Ausflüge. Trotzdem gelten nach wie vor die Kontaktbeschränkungen, wonach man sich in der Öffentlichkeit nur mit Menschen aus einem einzigen weiteren Hausstand treffen darf. Und auch die Abstandsregel muss weiter berücksichtigt werden: 1,50 Meter Distanz zu anderen.

Darüber hinaus verfügt die Stadt in Abstimmung mit der Polizei am Vatertag von 10 Uhr bis 24 Uhr ein Alkoholverbot im Heidbergpark und im Prinzenpark einschließlich des Nußbergs. Außerdem ist es dort untersagt, Glasbehältnisse mitzubringen. Davon ausgenommen sind geschlossene Räume sowie zugelassene Freisitze von Gastronomiebetrieben wie zum Beispiel der „Löwengarten“ nahe der Ebertallee.

Die Stadt weist daraufhin, dass nicht nur das Alkoholtrinken untersagt ist, sondern auch das Mitführen von Alkohol. Das heißt: Mit Bollerwagen voller Bier darf man die beiden Parks nicht durchqueren. Nichtalkoholische Getränke seien erlaubt, aber nicht in Flaschen oder anderen Behältnissen aus Glas.

Die Verwaltung betont außerdem, dass gemäß der Landesverordnung auch auf anderen öffentlichen Freiflächen Gruppenbildungen sowie Picknick und Grillen im Freien untersagt sind. „Polizei und Zentraler Ordnungsdienst werden am Himmelfahrtstag auch die übrigen Parks im Blick haben, um zu verhindern, dass sich das unerlaubte Geschehen dorthin verlagert“, heißt es in der Pressemitteilung.

Eskalation im Prinzenpark im Jahr 2019

Im vergangenen Jahr war die Lage im Prinzenpark abends eskaliert. Die Polizei war mit einem Großaufgebot vor Ort und räumte schließlich den Park. Einige Parkbesucher hatten sich hinterher beschwert, dass manche Polizisten aus ihrer Sicht provozierend und überzogen aufgetreten seien. Seitens der Polizei hieß es hingegen, dass es massive Attacken, Ordnungswidrigkeiten und Straftaten durch stark betrunkene Personen gegeben habe.

Auch im Heidbergpark musste die Polizei damals schon im Laufe des Tages eingreifen – es gab Rangeleien zwischen alkoholisierten und aggressiven Jugendlichen und Erwachsenen. „Leere Flaschen wurden zum Teil mutwillig zerschlagen, mit der entsprechenden Gefahr durch Glasscherben“, so die Stadtverwaltung. Zudem sei es zu Flaschenwürfen gegen die Einsatzkräfte gekommen.

„Die Erfahrungen des vergangenen Jahres in Verbindung mit der Corona-Pandemie lassen uns keine andere Wahl“, sagt Ordnungsdezernent Thorsten Kornblum. „Als Reaktion auf die Vorkommnisse des letzten Jahres hatte die Stadtverwaltung bereits ein Glasbehältnisverbot im Prinzen- und Heidbergpark angekündigt. Nun kommen allerdings die Verhaltens- und Abstandsregeln zur Bekämpfung der Corona-Pandemie hinzu. Es besteht die Gefahr, dass die Regeln besonders unter fortschreitendem Alkoholeinfluss missachtet werden. Wir wollen niemandem eine ‚Vatertags-Tour‘ verbieten. Wir müssen aber in den beiden Parks die Sicherheitsbestimmungen verschärfen, um eine erneute Eskalation in diesem Jahr zu verhindern.“

„Nicht hinzunehmende Kollateralschäden von Trinkgelagen“

Auch der Leiter der Polizeiinspektion, Axel Werner, betont: „Das durch übermäßigen Alkoholkonsum enthemmte Verhalten nicht nur einiger weniger Personen im letzten Jahr, unter anderem mit der Folge von Angriffen auf Rettungssanitäter und Polizistinnen und Polizisten, kann nicht toleriert werden und zwingt uns zum Handeln. Die Verletzungen von Parkbesuchern durch achtlos zerbrochene Flaschen und umherliegende Glasscherben sehe ich nicht als hinzunehmende Kollateralschäden von Trinkgelagen. Für diese Auswüchse fehlt sicherlich nicht nur mir jegliches Verständnis. Auch ohne die Corona-Pandemie sind die nunmehr erfolgten Verbote zwangsläufige Folge derartigen Verhaltens. Aufgrund dieser Erfahrungen ist zudem die Beachtung der Kontaktbeschränkungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie nicht anders zu gewährleisten.“