Braunschweig. Viele haben Hilfsgelder erhalten, müssen sie jetzt aber wieder zurückzahlen.

„Soldekk“-Betreiber Nicolas Petrek (37) steht auf der sandigen Sonnendeck-Dachterrasse über dem Parkhaus in der Steinstraße und lässt seinen Blick über die Dächer der City schweifen. Er weiß: Überall dort gibt es Gastronomen wie er, die in den Startlöchern sitzen. Ab Montag, 11. Mai, so will es das Land Niedersachsen, dürfen Restaurants, Cafés und Biergärten wieder öffnen – auf maximal 50 Prozent ihrer Betriebsfläche und natürlich unter Einhaltung der gebotenen Anti-Corona-Schutzregeln.

Und was ist mit Kneipen, die, wie etwa das „Lindi“ oder das „Movie“, biergartenähnliche Außengastronomie haben, ohne aber Restaurants, sprich: Speisegaststätten zu sein? Dehoga-Geschäftsführer Mark Alexander Krack weiß: Zum einen, es gibt bisher keine rechtliche Definition für Biergärten. Zum anderen: Es werden derzeit unter Hochdruck noch Reglementierungen im Ministerium erarbeitet. Schwarz sehe er hier allerdings für Bars und Kneipen, die reine Schankwirtschaften seien. Die seien bis auf Weiteres wohl außen vor.