Braunschweig. Wegen der Corona-Pandemie ist dieses Mal ein kontaktloses Verfahren vorgesehen. Die Eltern sollen zur Anmeldung ihrer Kinder nicht in die Schulen kommen.

Aufgrund der Corona-Pandemie weicht die Stadt Braunschweig von ihrem gewohnten Anmeldeverfahren für Schulanfänger sowie für den Jahrgang fünf ab. In diesem Jahr sollen die Eltern zur Anmeldung ihrer Kinder nicht – wie sonst üblich – in die Schulen kommen, sondern die Anmeldungen kontaktlos vornehmen. Wie die Stadt mitteilt, betrifft dies alle Kinder, die bis einschließlich 1. Oktober kommenden Jahres sechs Jahre alt werden.

Denn: Zum Beginn des Schuljahres 2021/2022 (01. August 2021) werden diese Kinder schulpflichtig und müssen daher eingeschult werden. Ausnahmen gelten für Kinder, die das sechste Lebensjahr zwischen dem 1. Juli und dem 30. September vollenden. Diese können nach einer schriftlichen Erklärung der Erziehungsberechtigten ein Jahr später mit der Schule beginnen. Diese Erklärung ist spätestens bis zum 1. Mai 2021 in der zuständigen Grundschule einzureichen.

Anmeldeverfahren an den Grundschulen

Im Jahr 2021/2022 schulpflichtig werdende Kinder müssen von ihren Erziehungsberechtigten bis zum 29. Mai 2020 kontaktlos in der für sie jeweils zuständigen Grundschule (wohnortabhängig) angemeldet werden. Kontaktlos bedeutet, dass die Schulen den Erziehungsberechtigten die Anmeldebögen bereits schriftlich zugesandt haben beziehungsweise diese im Internet heruntergeladen werden können. Sie können also ausgefüllt und mit den erforderlichen Unterlagen in den Schulbriefkasten gesteckt oder auf dem Postweg an die jeweilige Schule gesandt werden. Weitere Informationen zu den Schulbezirken finden Erziehungsberechtigte im Internet unter www.braunschweig.de/rundumdieschule oder erhalten diese im Fachbereich Schule unter Telefon (0531) 4703229 beziehungsweise (0531) 4703854.

Hinweis: Bei Kindern, die im Jahr vor der Einschulung keine Kindertagesstätte besucht haben, führen die Schulen einen Sprachtest durch. Kinder, deren Deutschkenntnisse nicht ausreichen, um erfolgreich am Unterricht teilzunehmen, besuchen vor dem Schulbeginn ein Jahr lang Sprachfördermaßnahmen zum Erwerb oder zur Verbesserung der Deutschen Sprache. Kinder, die zuvor eine Kindertagesstätte besucht haben, erhalten diese Sprachförderung bereits im Kindergarten.

Kinder, die nach dem 1. Oktober 2021 sechs Jahre alt werden und auf Antrag der Erziehungsberechtigten bereits eingeschult werden sollen („Kann-Kinder“), sind erst in der Anmeldewoche im kommenden Jahr bei der zuständigen Grundschule anzumelden.

Anmeldeverfahren für Kinder mit motorischen und/oder geistigen Beeinträchtigungen

Auch für diese Kinder gilt die Anmeldefrist bis zum 29. Mai diesen Jahres. Weitere Informationen zur Anmeldung von Kindern mit geistigen Beeinträchtigungen erhalten Erziehungsberechtigte telefonisch von der Oswald-Berkhan-Schule (Förderschule für geistige Entwicklung) unter Telefon (0531) 5811613. Die Anmeldefrist ist unbedingt einzuhalten.

Erziehungsberechtigte von Kindern mit körperlichen und motorischen Beeinträchtigungen erhalten weitere Informationen zur Anmeldung ihrer Kinder telefonisch bei der Hans-Würtz-Schule (Förderschule Schwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung) unter Telefon (0531) 680370. Die Anmeldefrist ist unbedingt einzuhalten.

Anmeldeverfahren Jahrgang 5 an weiterführenden Schulen

Auch für den fünften Jahrgang der weiterführenden Schulen sollen die Schülerinnen und Schüler weitgehend kontaktlos angemeldet werden.

Gesamtschulen: Anmeldezeitraum Montag, 11. Mai, bis Mittwoch, 13. Mai

Haupt- und Realschulen sowie Gymnasien: Montag, 25. Mai, bis Mittwoch, 27. Mai

Die Anmeldebögen werden auf den Internetpräsenzen der Schulen zum Download bereitgestellt. Nähere Informationen zu den Schulen finden Erziehungsberechtigte unter www.braunschweig.de/rundumdieschule. Auch hier sollen die ausgefüllten Anmeldebögen sowie alle erforderlichen Unterlagen in den Schulbriefkasten gesteckt oder auf dem Postweg an die jeweilige Schule gesandt werden. Die Anmeldung muss innerhalb der jeweiligen Anmeldefrist bei den Schulen eingegangen sein.