Braunschweig. Ab Montag sind bei der Stadtbibliothek Rückgaben möglich. Autohändler können Zulassungsunterlagen bei der Straßenverkehrsabteilung einreichen.

Die Verwaltungsbereiche der Stadtverwaltung bleiben grundsätzlich bis zum 25. April weiterhin geschlossen. „Da das Corona-Infektionsrisiko weiterhin besteht und nach wie vor die Unterbrechung von Infektionsketten eines der prioritären strategischen Ziele ist, um das Gesundheitssystem nicht zu überlasten, müssen bei einer Öffnung bestimmte Zugangsregelungen und Hygienemaßnahmen definiert und beachtet werden“, heißt es in der Pressemitteilung. Allerdings sollen ab Montag, 20. April, in kleinen Schritten erste Ämter und Einrichtungen teilweise wieder öffnen.

So ist es ab Montag möglich, ausgeliehene Medien in der Stadtbibliothek wieder zurückgeben. Diese Rückgabe geschehe aus Sicherheitsgründen kontaktlos im Eingangsbereich der Bibliothek. Dafür wird der Haupteingang der Stadtbibliothek von Montag bis Freitag von 10 bis 16 Uhr geöffnet. Medien, die in den Zweigstellen im Heidberg und in der Weststadt ausgeliehen wurden, können ebenfalls in der Stadtbibliothek im Schloss zurückgegeben werden. Ein zweiter Schritt sehe dann zu späterer Zeit eine Öffnung mit begrenzter Besucherzahl und Einhaltung der Abstandsregeln vor. Gebühren für ausgeliehene Medien fallen derzeit weiterhin nicht an.

Des Weiteren können Autohändler ab Montag einmal in der Woche gebündelt Unterlagen zur Zulassung bei der Zulassungsstelle einreichen. „Dies geschieht, da Autohäuser ab diesem Zeitpunkt auch wieder öffnen dürfen“, so die Stadtverwaltung. Man werde dazu in Kontakt mit den Autohändlern treten. „Grundsätzlich sind Zulassungen auf Antrag von Privatpersonen weiterhin noch nicht möglich. In Notfällen bearbeitet die Straßenverkehrsabteilung aber bereits Zulassungsanträge in systemrelevanten Fällen und bei wirtschaftlichen und persönlichen Notfällen.“