Braunschweig. Bis einschließlich 3. Mai darf sich in Parks und auf anderen Grünflächen niemand niederlassen. Auf Bänken ist das Sitzen weiterhin erlaubt.

Das zur Bekämpfung der Corona-Pandemie erlassene Lagerverbot in Braunschweig auf öffentlichen Grünflächen und in Parks einschließlich der dort vorhandenen Wege und Plätze wird bis einschließlich Sonntag, 3. Mai, verlängert. Wie die Stadtverwaltung am Donnerstag mitteilte, wird eine entsprechende Allgemeinverfügung erlassen.

Als Grünflächen in diesem Sinne gelten demnach ohne Rücksicht auf die Eigentumsverhältnisse alle der Allgemeinheit zugänglichen grünbestimmten Freiräume, die unter anderem der Erholung der Bevölkerung dienen. Ebenso seien damit auch alle Grünbereiche und Grünstreifen gemeint, die als Nebenanlagen Bestandteil der öffentlichen Straßen sind.

„Lagern im Sinne der Allgemeinverfügung ist die Einrichtung eines Rast- und Ruheplatzes zum Zwecke des Verweilens“, heißt es in der Pressemitteilung.

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Ausgenommen von dem Verbot seien lediglich die an Wegen und auf Plätzen bereitgestellten Parkbänke und sonstige Sitzmöglichkeiten wie Findlinge und Natursteinblöcke. Auf ihnen darf man sich niederlassen. „Ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen ist einzuhalten“, so die Stadtverwaltung. „Letzteres gilt nicht für Familienangehörige und Personen, die in einer gemeinsamen Wohnung leben. Das Lagerverbot im Sinne der Allgemeinverfügung gilt aber ausnahmslos für alle Bürgerinnen und Bürger, also auch für Familien.“