Braunschweig. Das Land lockert zudem die Bedingungen: Es reicht, wenn ein Elternteil zu den relevanten Berufsgruppen gehört, etwa Pflege, Medizin, Polizei...

Auch in den Osterferien vom 30. März bis zum 14. April wird die Notbetreuung in niedersächsischen Kitas und Schulen (für Klasse 1 bis 8) vorgehalten. Das teilte Kultusminister Grant Hendrik Tonne am Freitag mit. Die Notbetreuung sollgewährleisten, dass Eltern aus besonders benötigten Berufsgruppen trotz geschlossener Einrichtungen arbeiten können.

„Die Notbetreuung ist integraler Bestandteil der Krisenbewältigungsstrategie der Landesregierung. Es liegt damit auf der Hand, dass wir uns keine Unterbrechung und keine Osterpause leisten dürfen“, erklärte Tonne. Die Kapazitäten in den Krankenhäusern und Kliniken würden hochgefahren und der Bedarf an Notbetreuung vor allem für die Kinder von Beschäftigen aus den Bereichen Gesundheit, Medizin und Pflege werde aller Voraussicht nach steigen.

Außerdem hat die Regierung nachgesteuert: Ab sofort sollen Kinder auch dann in die Notbetreuung aufgenommen werden, wenn nur ein Elternteil zu den zentralen Berufsgruppen gehört. Bisher lag der Rahmen bei beiden Elternteilen. „Im Verlauf dieser ersten Notbetreuungswoche wurde deutlich, dass insbesondere Personen aus dem Gesundheitsbereich in stärkerem Maß in ihren beruflichen Tätigkeitsbereichen benötigt werden“, so das Ministerium. Damit dürfte auch die Härtefallregelung der Stadt Braunschweig schon wieder überholt sein, mit der die bis dahin strenge Vorgabe des Landes erweitert werden sollte.

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Zum Einsatz der Lehrkräfte in der Ferien-Notbetreuung sagte Tonne: „Ich würde mich freuen, wenn von vielen Lehrkräften ein Zeichen der Solidarität und der aktiven Unterstützung in harten Zeiten ausgehen würde. Das bedeutet, sich freiwillig für die Notbetreuung zu melden und die Aufgabe anzunehmen.“ Zudem gelte: „Nur wer in der Notbetreuung gebraucht wird, soll auch in die Schule kommen. Alle anderen sollen mit Blick auf den Gesundheitsschutz zu Hause bleiben.“

Gesundheitsministerin Carola Reimann appellierte insbesondere an die Beschäftigten im Gesundheitssystem und in den Pflegeeinrichtungen: „Machen Sie von diesem Angebot schon jetzt, aber auch in den Ferien Gebrauch und kommen Sie weiter zur Arbeit. Wir wissen, dass Sie unglaubliche Leistungen vollbringen und Ihnen sehr viel abverlangt wird. Ich danke Ihnen ganz herzlich und versichere Ihnen die volle Unterstützung der Landesregierung. Wir sind auf Sie in diesen Zeiten ganz besonders angewiesen.“

Zu den Berechtigten gehören nach wie vor folgende Berufsgruppen

• Beschäftigte im Gesundheitsbereich

• medizinischer und pflegerischer Bereich

• Beschäftigte zur Aufrechterhaltung der Staats- und Regierungsfunktionen, inklusive der kommunalen Handlungsfähigkeit (Kommunalverwaltung)

• Beschäftigte in den Bereichen Polizei, Rettungsdienst, Katastrophenschutz und Feuerwehr

• Beschäftigte im Vollzugsbereich einschließlich Justizvollzug, Maßregelvollzug und vergleichbare Bereiche

• Beschäftigte im Bereich der Daseinsvorsorge mit Sicherstellungsauftrag wie z. B. für die Wasser-, Strom-, Fernwärme-, Mineralöl- und Gasversorgung, Beschäftigte in den Bereichen Entsorgung, Lebensmittelversorgung (Lebensmittelproduktion und -verarbeitung sowie Lebensmittelhandel), Informationstechnik und Telekommunikation, öffentlicher Nahverkehr, Kinderbetreuung sowie Bargeldversorgung.

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Eine Notbetreuung kann laut der Stadtverwaltung ebenfalls in besonderen Härtefällen in Anspruch genommen werden – zum Beispiel bei konkreter Kündigungsandrohung, bei erheblichem Verdienstausfall sowie bei Härtefällen, die durch den Allgemeinen Sozialen Dienst des Fachbereichs Kinder, Jugend und Familie festgestellt sind.

Eltern, die von der Notbetreuung Gebrauch machen wollen, werden gebeten, sich mit ihrer Betreuungseinrichtung in Verbindung zu setzen. Außerdem wird darum gebeten, einen Tätigkeitsnachweis vorzulegen. Fragen beantworten auch:

- Kita-Platzvermittlung, Telefon (0531) 470-8493

- Kindertagespflege, Telefon (0531) 470-8451 sowie beim „FamS“ unter (0531) 12055440

- Koordination Schulkindbetreuung, Telefon (0531) 470-8512

Der Vordruck für die Bescheinigung des Arbeitgebers kann hier heruntergeladen werden.

Keine Notbetreuung? Betreuungskosten werden erstattet

Die Stadtverwaltung weist außerdem darauf hin, dass Eltern, deren Kinder nicht in einer Notgruppe betreut werden, nach Abschluss der Schließung das anteilige Betreuungsentgelt sowie das anteilige Essengeld zeitnah erstattet bekommen.