Braunschweig. Erörterungstermin im Verwaltungsgericht: Drei verkaufsoffene Sonntage in der Braunschweiger Innenstadt können 2020 stattfinden.

Der Rechtsstreit zwischen der Stadt samt Stadtmarketing und der Dienstleistungsgewerkschaft Verdi um die Sonntagsöffnungen in Braunschweig ist am Dienstag beigelegt worden. Nach einer Einigung beim Erörterungstermin vor der 1. Kammer des Verwaltungsgerichts Braunschweig können nun die verkaufsoffenen Sonntage am 19. April, 27. September und 8. November 2020 stattfinden – allerdings nur in der Innenstadt.

Damit ereilt den Modeautofrühling, das Trendsporterlebnis und die Mummegenussmeile nicht jenes Schicksal, das am 9. Februar die Winterkunstzeit betroffen hatte. In einem Eilbeschluss hatte das Verwaltungsgericht einem Antrag von Verdi stattgegeben. Die Winterkunstzeit fand dann zwar statt – aber ohne Sonntagsöffnung. Hintergrund war auch, dass die erwarteten Besucherzahlen nicht jenen Geist des Gesetzes erfüllen konnten, das eine authentische Veranstaltung zur Voraussetzung für einen verkaufsoffenen Sonntag macht, eine Veranstaltung, die aus sich heraus als Magnet ebenso viel Publikum anlockt wie eine Geschäftsöffnung.

Ein weiterer Knackpunkt – auch für die weiteren drei Termine in diesem Jahr – war die Einbeziehung der „Peripherie“, also auch von Geschäften und Märkten in den Stadtteilen. Hier hatte die Stadt jedoch nach dem Eilbeschluss des Verwaltungsgerichts mit einer geänderten sogenannten Allgemeinverfügung bereits den Weg für die jetzige Einigung bereitet. Danach beschränkt sie das Gebiet, in dem Verkaufsstellen öffnen dürfen, nunmehr auf die Innenstadt.

Das Verwaltungsgericht teilte denn auch gestern nach nicht-öffentlicher Sitzung in einer Pressemitteilung mit: „Im Erörterungstermin am Dienstag haben die Beteiligten mit der Kammer diese Änderungen erörtert und eine Einigung darüber erzielt, anders als in den Vorjahren im Jahr 2020 nur drei verkaufsoffene Sonntage (Modeautofrühling, Trendsporterlebnis und Mummegenussmeile) stattfinden zu lassen.“

Der Streit zwischen Stadt und Gewerkschaft Verdi sei damit beigelegt, das Verwaltungsgerichtsverfahren gelte als eingestellt, so Gerichtssprecher Harald Meyer gegenüber unserer Zeitung.

Die Stadtverwaltung hatte auf die rechtlichen Bedenken des Verwaltungsgerichts reagiert und für die restlichen drei verkaufsoffenen Sonntage in diesem Jahr den Geltungsbereich der Erlaubnis auf den Innenstadtbereich innerhalb der Okerumflut beschränkt.

Jetzt hofft man dort und auch beim „Arbeitsausschuss Peripherie“, in dem sich die Kaufleute der Stadtteile zusammengeschlossen haben, vielleicht im Gesprächen mit der Gewerkschaft doch noch Lockerungen erzielen zu können. Einstweilen teilte die Stadtmarketing GmbH gestern lapidar mit: „Ein Ergebnis ist aber auch, dass es für die Betriebe in den Stadtteilen in 2020 auf die Klage der Gewerkschaft hin keine Sonntagsöffnung mehr geben wird.“

Zufrieden zeigt man sich bei der Dienstleistungsgewerkschaft unter der Überschrift „Weniger Sonntagsarbeit im Braunschweiger Einzelhandel – nur drei Öffnungen und nur für die Innenstadt in 2020!“ mit der aktuellen Entwicklung. Verdi und Stadt hätten im Erörterungstermin vor dem Verwaltungsgericht das Verfahren gegen die für 2020 geplanten Sonntagsöffnungen „gemeinsam erledigt“, so Geschäftsführer Sebastian Wertmüller.

Aus Verdi-Sicht sei das ein wichtiger Schritt für viele Verkäuferinnen: „Einen Sonntag weniger arbeiten müssen in der Innenstadt und keinen Sonntag in der Peripherie – das ist für viele unserer Kolleginnen eine echte Verbesserung“, erklärte Eberhard Buschbom-Helmke von Verdi Süd-Ost-Niedersachsen.

Für 2021 werde man dann sehen, ob der Einzelhandel doch noch zu Vereinbarungen mit Verdi bereit sei. Andernfalls werde man die entsprechenden Verordnungen wieder kritisch prüfen und gegebenenfalls erneut dagegen vorgehen.

Verdi-Geschäftsführer Sebastian Wertmüller: „Wir sind schon gespannt, mit was für einer stadtprägenden Veranstaltung der Handel eine Öffnung im gesamten Stadtgebiet begründen will.“ Und man sei ebenfalls gespannt, ob der Einzelhandel sich jetzt mit den Bedingungen dieser Sonntagsarbeit auseinandersetzen werde: „Vielfach sind weder Zuschläge, noch Freizeitausgleich, noch die Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes geregelt,“ betont Wertmüller.

Hier wird also schon deutlich, dass das Thema mit dem Erörterungstermin und der Einigung für 2020 in Braunschweig noch nicht vom Tisch ist. Das Ergebnis gebe jetzt zwar Rechtssicherheit, so Stadtmarketing-Chef Gerold Leppa, und es zeige, „dass wir als Veranstalter der verbleibenden drei Innenstadtveranstaltungen entgegen anderslautender Einschätzungen im Sinne des Gesetzes fundiert und ordentlich gearbeitet haben.“

Doch die Zukunft der Winterkunstzeit sei nun leider ungewiss. „Als relativ neu etabliertes Veranstaltungskonzept hält sie insbesondere den quantitativen Anforderungen für eine Sonntagsöffnung noch nicht stand.“ Das sei natürlich schade, so Leppa, da die Winterkunstzeit mit dem Fokus auf die regionale Kunst- und Kreativszene ein besonderes und sehr attraktives Thema gehabt habe.