Braunschweig. Die Versicherung des Fahrers greift bei solchen Hilfeleistungen nicht.

Als wenn es Rollstuhlfahrer nicht schon schwer genug hätten. Friedrich Kolbe, er wartete am Hauptbahnhof auf seinen Bus, mochte es kaum glauben, was er sah. Da steht ein Rolli-Fahrer, ungefähr 50 bis 60 Jahre alt, mit seinem Gefährt am Bordstein, der Fahrer der Linie 730 lässt ihm auch die Klappe herunter, damit der Rolli in den Bus hinein kann. Doch dann weigert er sich, dem Rollstuhl-Fahrer behilflich zu sein. Denn dieser, so setzt er dem Fahrer vergeblich auseinander, komme aus eigener Kraft nicht hinein in den Bus.

Nein, mitanpacken dürfe er nicht, habe der Fahrer höflich, aber bestimmt erklärt. Das habe versicherungstechnische Gründe. Kolbe mag’s nicht glauben. Er packt kurz mit an – und, schwupps, ist der Rolli drin im Bus. Und los geht’s nach Neuerkerode. Doch die Sache lässt ihn nicht ruhen. Er möchte wissen, ob der Fahrer wirklich nicht helfen durfte?