Braunschweig. Rund 2000 Haushalte in Braunschweig erhalten zurzeit Wohngeld. Künftig werden es auch etliche beziehen können, die bisher keinen Anspruch hatten.

Menschen mit geringem Einkommen haben unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Wohngeld. Ab Januar 2020 wird der staatliche Zuschuss erhöht – darauf weist die Stadtverwaltung hin. Wohngeld können Mieter und Eigentümer von Wohnraum erhalten. Ausgenommen sind Empfänger von Transferleistungen wie Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe und Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung – denn hierbei sind die Unterkunftskosten bereits berücksichtigt.

Der monatliche Wohngeldbetrag für einen Haushalt in Braunschweig beträgt zurzeit im Durchschnitt 180 Euro. Nun soll er um rund 30 Prozent ansteigen.

Einen Antrag zu stellen ist laut der Stadtverwaltung dann sinnvoll, wenn zum Beispiel das monatliche Nettoeinkommen einer alleinstehenden Person unter 1060 Euro liegt. Für einen Drei-Personen-Haushalt erhöht sich die Nettoeinkommensgrenze auf 1760 Euro und für fünf Personen auf 2615 Euro. Dabei wird Kindergeld nicht als Einkommen berücksichtigt. Für Schwerbehinderte, Pflegebedürftige und Alleinerziehende werden Freibeträge gewährt.

„Wohngeld kann auch gezahlt werden, wenn noch erhebliche Sparguthaben vorhanden sind“, so die Stadt. Bei einer Einzelperson betrage die Vermögensgrenze 60.000 Euro. Außerdem können Wohngeldempfänger für ihre Kinder Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket beziehen: Diese umfassen 150 Euro pro Jahr für Schulmittel, die Übernahme der Kosten für Klassenfahrten oder Schulausflüge, kostenloses Mittagessen in Kitas und Schulen sowie Übernahme der Kosten für Lernförderung und Schülerbeförderung.

Weiterhin erhalten Wohngeldempfänger mit ihrem Bescheid automatisch den Braunschweig-Pass übersandt, der zum Beispiel zum Kauf des kostengünstigen BS-Mobil-Tickets bei der Braunschweiger Verkehrs-GmbH (zurzeit 15 Euro) berechtigt oder vergünstigten Eintritt in Schwimmbäder, Museen und Theater ermöglicht.

Die rund 2000 Haushalte, die bereits Wohngeld beziehen, erhalten der Stadt zufolge automatisch ohne Antrag ab 1. Januar 2020 das erhöhte Wohngeld. Die Bescheide sollen Anfang Januar versandt werden. Darüber hinaus werden künftig auch viele Haushalte, die bisher keinen Wohngeldanspruch hatten, Wohngeld beziehen können. Dafür sei es erforderlich, spätestens bis 31. Januar 2020 einen Antrag zu stellen, um kein Wohngeld zu verschenken, so die Stadtverwaltung. Auch für Arbeitslosengeld-II-Bezieher bestehe die Möglichkeit, dass sie durch das höhere Wohngeld und den seit Juli 2019 verbesserten Kinderzuschlag keine Leistungen des Jobcenters mehr benötigen.

Die Wohngeldstelle des Fachbereichs Soziales und Gesundheit, Naumburgstraße 25, berät dazu und hält die Anträge bereit: montags 15 bis 18 Uhr, mittwochs und freitags 9 bis 12.30 Uhr. Die Abteilung Bürgerangelegenheiten, Friedrich-Seele-Straße 7, die Bürgerberatungsstelle im Rathaus (Altbau) und die Bezirksgeschäftsstellen halten die Formulare ebenfalls bereit und nehmen die Anträge entgegen. Man kann die Formulare auch im Internet herunterladen: www.braunschweig.de/wohngeld. Die Anträge können per Post geschickt werden. Die Stadtverwaltung bittet um Verständnis, wenn die Bearbeitung wegen der vielen Anträge einige Zeit dauern kann.