Braunschweig. Das „Bündnis gegen Rechts“ hatte die Auflagen als skandalös bezeichnet. Die Kundgebungen finden nun mit den geforderten Auflagen statt.

Wie zuvor schon das Braunschweiger Verwaltungsgericht hat am Freitag auch das Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg entschieden, dass die von der Stadt Braunschweig für die Versammlungen gegen den AfD-Parteitag verfügten rechtmäßig sind. Das teilte die Stadtverwaltung am Freitagnachmittag mit.

Ordnungsdezernent Claus Ruppert: „Diese Entscheidung nehme ich mit Genugtuung zur Kenntnis. Sie bestätigt, dass die Stadt als Versammlungsbehörde gemeinsam mit der Polizei die Belange aller Beteiligten sorgfältig abgewogen und Auflagen erteilt hat, welche die grundgesetzlich geschützte Versammlungsfreiheit wahren und zugleich zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung notwendig sind.“ Die Entscheidung zeige auch, dass die Vorwürfe des „Bündnis gegen Rechts“, die Auflagen seien ein „Skandal“ und die Polizei betreibe „Stimmungsmache“, haltlos seien und jeglicher Grundlage entbehrten, so Ruppert. „Ich hoffe, dass alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Kundgebungen sich nun an die Regeln friedlichen, demokratischen Protests halten und die Demonstrationen insgesamt einen friedlichen Verlauf nehmen.“

Das „Bündnis gegen Rechts“ hatte am Europaplatz neben der VW-Halle insgesamt fünf Kundgebungen als Protest gegen den AfD-Bundesparteitag beantragt. Die Stadt hatte einen der gewünschten Standorte komplett untersagt, die anderen vier Standorte sollen leicht verschoben werden.

An der VW-Halle soll es am Samstagmorgen bereits um 7 Uhr mit Aktionen und Protest losgehen. Um 9 Uhr findet dort die Auftaktkundgebung statt, gegen 11 Uhr wird ein Demozug zum Schlossplatz starten. Dort ist für 13 Uhr die große Abschlusskundgebung vorgesehen.